Berlin.

Bundestagsabgeordnete haben Anspruch darauf, für ihre Beratungen relevanten Dokumente von EU-Institutionen in deutscher Sprache zu erhalten. Das besagt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt. Bisher müssen sich die Abgeordneten mit englischen Texten begnügen. Der Bundestag hatte bereits 2013 eine Benachteiligung der deutschen Sprache in der EU beklagt.