Berlin/Passau. Gesundheitsminister Gröhe will höhere Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will Angehörige, die ein Familienmitglied pflegen, deutlich besserstellen. Für sie sollen künftig höhere Rentenbeiträge gezahlt werden. Darüber hinaus ist eine umfassende Absicherung in der Arbeitslosenversicherung vorgesehen. Das geht aus der Vorlage für das Zweite Pflegestärkungsgesetz hervor, das am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll und der „Passauer Neuen Presse“ vorliegt.

Künftig soll die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für Angehörige zahlen, die ein Familienmitglied mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegen. Bedingung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad II hat. Die Höhe der Rentenbeiträge, die von der Pflegeversicherung gezahlt werden, soll sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richten.

In der Arbeitslosenversicherung soll eine umfassende Versicherungspflicht für pflegende Angehörige eingeführt werden. Bisher wurden für sie längstens für sechs Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, nun kann es auch darüber hinausgehen. Damit werde der Versicherungsschutz für den Fall der Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine Pflegetätigkeit erheblich gestärkt, heißt es in der Vorlage des Bundesgesundheitsministers. Die Pflegekassen werden zudem verpflichtet, spezielle Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige anzubieten.

Pflegebeitrag soll zu Jahresbeginn 2017 um 0,2 Prozentpunkte steigen

Nach den Plänen soll das bisherige System der drei Pflegestufen auf künftig fünf Pflegegrade umgestellt werden. Kein Pflegebedürftiger, der heute schon Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalte, werde durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs schlechter gestellt, heißt es in dem Entwurf. Die Umstellung erfolgt automatisch. Eine neue Einstufung ist nicht erforderlich.

Durch den neuen Pflegegrad I würden auch Menschen erreicht, die bisher noch keinerlei Unterstützung erhalten hätten. „Wir rechnen mit mittelfristig bis zu 500.000 Menschen, die dadurch neu Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten“, heißt es im Entwurf. Der finanzielle Eigenbeitrag, der von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen zu zahlen ist, wird in den Pflegegraden zwei bis fünf künftig einheitlich festgelegt: „Dadurch muss niemand mehr befürchten, dass bei steigendem Pflegebeitrag der pflegebedingte Eigenanteil steigt.“ Nach früheren Angaben des Gesundheitsministeriums sollen es im Schnitt 580 Euro Eigenbeitrag sein.

Zur Finanzierung der Reform soll der Pflegebeitrag zu Jahresbeginn 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent sowie auf 2,8 Prozent für Kinderlose steigen.