Berlin. Wenn Anträge vor dem 21. Juli bewilligt wurden, bleibt alles, wie es ist

Vor gut zwei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt, jetzt droht vielen Eltern eine böse Überraschung: Auch wenn sie das Geld deutlich vor dem 21. Juli, dem Tag der Urteilsverkündung, beantragt haben, gehen die Eltern leer aus, wenn die Behörden die Zahlung noch nicht bewilligt haben. Dieses Verfahren hat das Bundesfamilienministerium jetzt festgelegt. Bewilligende Bescheide dürften nicht mehr erlassen werden, die Rechtsgrundlage sei entfallen, heißt es einem Rundschreiben an die obersten Landesbehörden, das dem Abendblatt vorliegt. Da die Anträge in manchen Kommunen erst nach Monaten bearbeitet werden, müssen viele Eltern jetzt auf die Zahlung verzichten.

Die gute Nachricht: Es besteht Vertrauensschutz. Vor dem 21. Juli bewilligtes Betreuungsgeld wird für die gesamte Dauer – also in vielen Fällen noch bis 2017 – weitergezahlt. Auch Eltern, die Widerspruch gegen einen Bewilligungsbescheid eingelegt haben, haben weiter Anspruch. Und selbst wenn eine Behörde in Unkenntnis des Urteils in den letzten Wochen noch die Leistung genehmigt hat, gilt Vertrauensschutz. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Betreuungsgeld Ende Juli verworfen und erklärt, der Bund hätte mangels Zuständigkeit das Gesetz überhaupt nicht erlassen dürfen.

Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), sagte dem Abendblatt zu dem jetzt vereinbarten Verfahren: „Ich bin froh, dass wir einen höchstmöglichen Vertrauensschutz durchsetzen konnten.“ Die Familien, deren Anträge bewilligt worden seien, könnten darauf vertrauen, dass sich nichts ändere, sagte der Hamburger Abgeordnete. Eltern, die noch keine Zusage bekommen haben, bleibt eine letzte Hoffnung: Wenn die Behörde den Bescheid schuldhaft verzögert oder die Betroffenen falsch beraten hat, kann im Einzelfall doch noch Betreuungsgeld gezahlt werden. Damit sei der rechtliche Rahmen aber ausgeschöpft, sagte Weinberg. Mit der Regelung sorgt auch Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) schneller als gedacht für Klarheit: Sie hatte zwar die Abschaffung des Betreuungsgeldes begrüßt, aber angekündigt, Eltern würden nicht im Stich gelassen.

Das Geld wird für ein- oder zweijährige Kinder gezahlt, wenn sie keine staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Aktuell kommen Eltern von fast 500.000 Kindern in den Genuss der Leistung. Der Bund hat dafür dieses Jahr 900 Millionen Euro, für die Folgejahre jeweils eine Milliarde Euro eingeplant. Was aus den nicht genutzten Mitteln wird, ist noch völlig unklar: Die Koalition wird frühestens im September entscheiden.

Bayern will ein Landes-Betreuungsgeld zahlen, erwartet dafür die Mittel vom Bund; die meisten rot-grünen Regierungen haben dagegen einer Prämie in Landesregie bereits eine Absage erteilt. Die Bundesregierung hat ohnehin Zweifel, dass sie das Geld für diesen Zweck nun einfach an die Länder überweisen dürfte. Während die Sozialdemokraten die Mittel gern für den Ausbau der Kita-Betreuung verwenden würde, setzt die Union eher auf Familienförderung.