Paris.

Das französische Verfassungsgericht hat den in Deutschland kritisierten Passus zum geplanten Atommüll-Endlager aus einem Wirtschaftsförderungsgesetz gestrichen. Der Artikel sei nicht verfassungsgemäß verabschiedet worden, weil es keinen Zusammenhang zum Inhalt des Gesetzes gebe, entschieden die Richter. Deutsche Umweltpolitiker sahen in den Regeln eine Vorfestlegung auf den Standort Bure in Lothringen nur gut 120 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Frankreichs Wirtschaftsminister Emmanuel Macron kündigte an, die Vorgaben für die Pilotphase des Endlagers nun mit einem eigenen Gesetz festzulegen. Ein Entwurf soll im ersten Halbjahr 2016 vorgelegt werden.

Der Passus war im letzten Moment in das im Juli beschlossene Gesetz eingefügt worden. Zudem umging die Regierung mithilfe einer speziellen Verfassungsregel eine Abstimmung des umstrittenen Vorhabens in der Nationalversammlung. Die französischen Grünen sahen dieses Vorgehen als „Kriegserklärung“ der Regierung. In Deutschland hatte die Entscheidung vor allem in den grenznahen Regionen Sorgen ausgelöst. Der saarländische Landtag sprach sich einstimmig gegen das Projekt aus.

Eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Energieministeriums erklärte nun, die Gerichtsentscheidung bestätige die kritische Einschätzung der Landesregierung. „Gesetze mit solcher Tragweite müssen in jedem Fall in einem breiten gesellschaftlichen Beteiligungsverfahren und parlamentarischen Prozess diskutiert und entschieden werden.“ Frankreich plant schon länger, in Bure unterirdisch hoch- und mittelradioaktive Abfälle einzulagern. Wissenschaftler erforschen in Bure schon seit Jahren die Voraussetzungen; Alternativen sind nicht in der Diskussion. Die staatliche Betreibergesellschaft Andra will 2017 den Genehmigungsantrag stellen und 2025 mit der Einlagerung beginnen.