Berlin. Fremdbestimmungund Ausbeutung sollen bekämpft werden

Die Union drängt auf strenge Regeln und scharfe Kontrollen beim neuen Prostituiertenschutzgesetz. „Deutschland darf nicht mehr das Bordell Europas sein“, sagte Marcus Weinberg (CDU), familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Das neue Gesetz soll „die Prostituierten vor Fremdbestimmung und Ausbeutung“ schützen. Es geht nicht darum, selbstbewusste Hausfrauen oder Studentinnen zu drangsalieren, heißt es. Vielmehr soll jungen Frauen geholfen werden, die etwa aus Kinderheimen in Rumänien nach Deutschland gebracht werden und mit einem Freier ihren ersten Geschlechtsverkehr haben. Zwangsprostitution und Menschenhandel sollen bekämpft werden.

Im Kern ist sich die Union mit der SPD einig. Allerdings gibt es nach „zähen Verhandlungen“ noch wichtige Punkte, die geregelt werden müssen, sagte Weinberg. Die Union will vor allem Schlupflöcher vermeiden. So soll bei der Anmeldepflicht bereits festgelegt werden, in welchen Kommunen die Prostituierte arbeiten will. Frauen, die nicht angemeldet sind, sollen ein Bußgeld zahlen. Dies soll jedoch nicht höher als 100 Euro sein. Bordellbetreiber drohen härtere Strafen, wenn sie die Regeln nicht einhalten – sie können sogar ihre Konzession verlieren. Eine Krankenkassenmitgliedschaft soll Voraussetzung dafür sein, in dem Beruf arbeiten zu dürfen.

Im Herbst soll das Gesetz im Bundestag beraten und verabschiedet werden

Zudem sollen unter anderem schwangere Frauen geschützt werden. Es gibt einen florierenden Markt für Sex mit Hochschwangeren. Deshalb seien Werbung und Angebote mit Prostituierten, die ein Kind erwarten, „widerlich und müssen der Vergangenheit angehören“, sagte Weinberg. Die Union verteidigte außerdem die Kondompflicht. Diese schütze Prostituierte und Freier. Zudem können Prostituierte jetzt in den Verhandlungen mit den Freiern auf das Gesetz verweisen.

Nicht durchsetzen konnten sich CDU/CSU beim Mindestalter. Weinberg hätte gern Prostitution für unter 21-Jährige verboten. Der Kompromiss mit der SPD in diesem Punkt sieht nun lediglich vor: 18- bis 20-Jährige müssen sich jedes Jahr neu in ihrem Gewerbe anmelden. Im Herbst soll das Gesetz im Kabinett und im Bundestag verabschiedet werden. Es könnte Mitte 2016 in Kraft treten.