Berlin.

Im August treten wieder eine Reihe neuer Gesetze, Regelungen und Verordnungen in Kraft. Eine Auswahl gesetzlicher Änderungen:

Unterhalt: Trennungskinder bekommen höheren Unterhalt. In der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ des Düsseldorfer Oberlandesgerichts werden die Bedarfssätze zum ersten Mal seit 2010 wieder erhöht. Im Durchschnitt gibt es etwa 3,3 Prozent mehr Geld.

KfW-Programm: Die Förderbank KfW ändert die Konditionen für das Programm „Energieeffizient Sanieren“ (151/152). Unterstützt werden energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Bisher gilt hier noch der 1. Januar 1995 als Grenze.

EU-Erbrecht: Ab dem 17. August gilt in Deutschland das neue EU-Erbrecht. Es regelt, welches nationale Recht angewendet wird, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird.

Mindestlohn: Im Friseurhandwerk steigt der Mindestlohn auf 8,50 Euro. Auch bei Geld- und Wertdiensten gelten für Arbeitnehmer ab 1. August erstmals bundesweit Mindestlöhne.

BAföG: Studenten können ab August bereits dann BAföG bekommen, wenn sie nur eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium haben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie dann innerhalb eines Jahres eine endgültige Zulassung erhalten. Ist das nicht der Fall, müssen sie das Geld zurückzahlen.

Rechtsextremismus: Als eine Konsequenz aus der NSU-Mordserie sollen Gerichte künftig fremdenfeindliche Motive stärker berücksichtigen.

Bleiberecht: Ausländer, die bislang nur geduldet sind, dürfen bleiben, wenn sie schon mehrere Jahre hier leben, die Sprache beherrschen und ihren Lebensunterhalt sichern können. Menschen, die keine Aussicht auf Aufenthaltsrecht haben, sollen schneller zurückgeschickt werden.