Hamburgs Senat hat die Klage vor zwei Jahren eingereicht. Im Kern stellt sie die Zuständigkeit des Bundes für die Familienleistung infrage. Der Bund dürfe hier nur Gesetze erlassen „zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“. Bei der mündlichen Verhandlung ließen die Richter im April erkennen, dass sie dies für berechtigt halten.

Vor acht Jahren hatte die Große Koalition mit dem Kitaausbau das Betreuungsgeld beschlossen, unter Zähneknirschen der SPD und vieler CDU-Frauen, wie der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen, ebenso der damaligen Landesministerin Manuela Schwesig (SPD). Als Familienministerin muss sie die Leistung jetzt verteidigen – wie ihr Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD), der als Staatsrat der Hamburger Justizbehörde die Klage mit vorbereitet hat.