Brüssel . Griechenland muss Steuersystem und Verwaltung modernisieren, den Arbeitsmarkt liberalisieren und Staatsvermögen veräußern

In ihrer Abschlusserklärung skizzieren die 19 Euro-Staaten die Linien für ein neues Hilfspaket für Griechenland. Dies sind die Eckpunkte:


Reformen:
Athen muss unverzüglich Reformen verabschieden. Bis Mittwoch, 15. Juli, sollen Rechtsvorschriften verabschiedet sein, um das Mehrwertsteuersystem zu straffen und die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu verbessern. Das griechische statistische Amt Elstat soll rechtlich voll unabhängig werden. Bis 22. Juli soll eine Zivilprozessordnung angenommen sein, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen und die Kosten erheblich zu senken. Die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken soll bis dahin umgesetzt werden. Erst wenn das griechische Parlament alle Verpflichtungen gebilligt hat, können die Verhandlungen über ein Rettungspaket beginnen.


Weitere Reformen:
Durchführung ehrgeiziger Reformen des Rentensystems bis Oktober 2015; Umsetzung der OECD-Empfehlungen etwa zu verkaufsoffenen Sonntagen, Schlussverkaufs-Perioden, Eigentum an Apotheken und Bäckereien sowie die Öffnung bestimmter Berufe wie etwa beim Fährbetrieb; Privatisierung des Strom-Übertragungsnetzbetreibers; Modernisierung der Arbeitsmärkte etwa bei den Verfahren für Tarifverhandlungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Massenentlassungen; Stärkung des Finanzsektors, etwa durch bessere Steuerung der Banken und die Beseitigung sämtlicher Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme.


Privatisierungsfonds:
Athen soll mehr und schneller privatisieren. Dafür ist der Transfer von hohen griechischen Vermögenswerten an einen unabhängigen Fonds vorgesehen, der diese zu Geld macht. Der Fonds soll einen Gesamtwert von 50 Milliarden Euro erzielen. Der Fonds würde in Griechenland eingerichtet und von den griechischen Behörden unter Aufsicht der europäischen Einrichtungen verwaltet.


Verwaltung:
Die griechische Verwaltung soll modernisiert werden und ihre Kosten senken. Einen ersten Vorschlag dazu soll Athen bis zum 20. Juli 2015 vorlegen. Die Zusammenarbeit mit den Geldgeber-Institutionen bei der Überwachung von Programmen soll normalisiert werden.


Banken:
Wegen der Probleme der griechischen Banken geht der Gipfel davon aus, dass ein neues Hilfsprogramm einen Puffer von zehn bis 25 Milliarden Euro für den Bankensektor schaffen müsste. Damit könnten die Banken frisches Kapital erhalten, und taumelnde Banken könnten abgewickelt werden.


Zusätzliche Maßnahmen:
Bei einem künftigen Hilfsprogramm könnte es zusätzliche Maßnahmen geben, etwa einen längeren Tilgungsaufschub und längere Rückzahlungsfristen.