Berlin. Bundestag weitetdas Bleiberecht aus und erleichtert Abschiebungen

Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag am Donnerstagabend Änderungen im Bleibe- und Ausweisungsrecht für Ausländer beschlossen. Das Gesetzpaket von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht vor, gut integrierten Ausländern, die seit Langem nur aufgrund einer Duldung in Deutschland leben, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu geben. Davon könnten bis zu 30.000 Menschen profitieren. Auf der anderen Seite ändert das Gesetz Regeln der Ausweisung und Abschiebung, um das Zurückschicken von Ausländern, die keine Bleibeperspektive haben, besser durchsetzen zu können.

Das neue stichtagsunabhängige Bleiberecht sieht vor, dass Erwachsene, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, gut deutsch sprechen, ihren Lebensunterhalt selbst sichern können und nicht straffällig geworden sind, einen Aufenthaltstitel erhalten. Haben sie minderjährige Kinder, gilt eine Frist von sechs Jahren. Für Jugendliche wird die Frist auf vier Jahre herabgesetzt.

Opposition gehen Verschärfungen im Abschieberecht zu weit

Durch Änderungen bei der Aufenthaltsbeendigung erhofft sich das Innenministerium eine bessere Durchsetzbarkeit von Ausweisungen und Abschiebungen. Unter anderem wird ein neuer Abschiebegewahrsam eingeführt, der für eine Dauer von bis zu vier Tagen vom Richter angeordnet werden kann, wenn sich ein Ausländer „schuldhaft“ der Ausweisung entzogen hat. Zudem werden Wiedereinreisesperren eingeführt, die vor allem auf Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern zielen. Dazu zählen einige Balkanstaaten, aus denen viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Das Gesetz sieht zugleich neue Haftgründe vor. So sollen Asylsuchende etwa schon deswegen inhaftiert werden können, weil sie aus einem anderen EU-Staat eingereist sind, ohne dort den Abschluss ihres Asylverfahrens abgewartet zu haben.

Die Opposition stimmte gegen das Gesetzpaket. Die Verschärfungen im Ausweisungs- und Abschieberecht gehen ihr zu weit. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, bezeichnete die Reform als das „beschämendste Gesetz seit der Abschaffung des faktischen Asylrechts“. Außerdem bemängeln Grüne und Linke, dass die von Ländern und Wirtschaft geforderte Aufenthaltserlaubnis für junge Flüchtlinge für die Dauer einer Ausbildung nicht umgesetzt wurde.

Für die Diakonie ist das Gesetz „Segen und Fluch zugleich“. Zum einen könnten Menschen, die viele Jahre in Deutschland leben und sich integriert haben, endlich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Zugleich führe die Regierung die Abschiebehaft für Asylsuchende wieder ein, die der Bundesgerichtshof vergangenes Jahr untersagt hatte. Diese sei nicht nur menschenrechtlich problematisch, sondern auch wirkungslos.