Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof hat die Demonstrationsfreiheit gestärkt. Es gab einem Jesuitenpater aus Berlin recht, der auf dem Flughafen Schönefeld vor einer Unterkunft für Flüchtlinge demonstrieren wollte. Das Verbot der Flughafengesellschaft 2012 habe den Kläger in seinem Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Der 72-Jährige wollte vor dem Gebäude mit seiner Gruppe „Ordensleute gegen Ausgrenzung“ eine Mahnwache abhalten.