Berlin.

Bei der Regelung der Beihilfe zum Suizid hat sich erst etwas mehr als die Hälfte der Bundestagsabgeordneten für einen der vorliegenden Entwürfe entschieden. Bislang erreichen nur drei der vorliegenden fünf Initiativen das notwendige Quorum von 32 Unterschriften. Sie sind nötig, um den Antrag in den Bundestag einzubringen und Rederecht zu erhalten. Da der Fraktionszwang in dieser ethisch brisanten Frage aufgehoben ist, müssen die jeweiligen Initiativen selbst um Unterstützer werben. Der Bundestag will die Beihilfe zur Selbsttötung bis zum Herbst rechtlich regeln.

Wie die Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) mitteilte, unterstützen inzwischen mehr als 170 Bundestagsabgeordnete ihren Gesetzentwurf. Er sieht ein Verbot jeder Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung vor, sowohl gewerblich wie geschäftlich. Der Entwurf der Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke), der eine geregelte Freigabe auch organisierter Formen der Suizidbeihilfe vorsieht, zählt derzeit 46 Unterstützer. Die Forderung nach einem völligen Verbot jeder Form der Suizidbeihilfe durch die Gruppe um die Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU) hat bislang noch nicht das Quorum erreicht. Dasselbe gilt für die Gruppe, die sich gegen jede Änderung des Strafrechts in Bezug auf die Sterbehilfe ausspricht.