Berlin . Ermittlungen zu abgehörtem Merkel-Telefon eingestellt . Attacke auf den Bundestag durch E-Mails

Es klingt irgendwie hilflos. Der Vorwurf lasse sich „nicht gerichtsfest beweisen“. Eine Präzisierung des Tatverdachts sei „nicht möglich“. Dass das Handy der Kanzlerin abgehört wurde, „muss daher eine Vermutung bleiben“. Auch die Dokumente des Informanten Edward Snowden „enthalten keinen gerichtsfesten Nachweis für eine Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons“. Mit diesen Worten rechtfertigt Generalbundesanwalt Harald Range das Ende der Ermittlungen.

Es war der Höhepunkt der NSA-Affäre in Deutschland: Als im Oktober 2013 bekannt wurde, dass auch die Kanzlerin Ziel des US-Geheimdienstes gewesen war, konnte sie nicht mehr schweigen. „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“, sagte Angela Merkel (CDU). Der US-Botschafter wurde einbestellt, Merkel telefonierte mit US-Präsident Barack Obama. Groß war die Aufregung im Oktober 2013. Klein ist die Aufregung jetzt. Regierungssprecher Steffen Seibert gibt zu Protokoll: „Die Ermittlungen einzuleiten oder die Ermittlungen zu beenden, das sind Schritte, die nur im Ermessen und nur in der Verantwortung des Generalbundesanwaltes liegen, und die sollten von der Bundesregierung nicht kommentiert werden.“ Kommentieren mag Hans-Christian Ströbele. „Die Begründung des Generalbundesanwalts ist ein schlechter Witz“, sagt der grüne Bundestagsabgeordnete dem Abendblatt. „Er hat nichts getan, als Gründe zu suchen, warum er nicht ermittelt.“

Unterdessen hat der bisher schwerste Angriff auf das IT-System des Bundestages erste Konsequenzen in der Gesetzgebung ausgelöst. In dem am Freitag vom Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz steht jetzt: Nicht nur Unternehmen, wie ursprünglich geplant, sondern auch Bundesbehörden müssen Mindestanforderungen an ihre Computersysteme erfüllen. Diese Standards sollen vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) festgelegt werden. Wichtige Unternehmen müssen nun Cyberangriffe melden – sonst droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

Es wirkt ein wenig merkwürdig, dass der Bundestag in einer Phase, in der er selbst mit einer Cyberattacke kämpft, der Wirtschaft solche Vorschriften macht. Das Computersystem des Bundestags ist seit Anfang Mai von einem Hackerangriff betroffen. Wahrscheinlich müssen große Teile der Soft- und Hardware ausgetauscht werden, sagen Experten. Nach Medienberichten gibt es konkrete Hinweise, wonach ein Link per E-Mail an mindestens zwei Computer im Bundestag verschickt worden war – dieser Link führte zu einer Webseite, die mit Schadsoftware präpariert war. Dieses Programm soll sich dann heimlich auf Computern im Parlament installiert haben. Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass ein Staat hinter dem Angriff steckt. Der russische Auslandsgeheimdienst könnte hinter der Attacke stecken, heißt es.