Berlin. Zum 1. Juni werden mehrere gesetzliche Änderungen wirksam. Ein Überblick

Wohnen soll bezahlbar bleiben – das strebt die Regierung mit der sogenannten Mietpreisbremse an. Diese und weitere Gesetzesänderungen zum 1. Juni im Überblick:


Mietpreisbremse: Mieter werden ab Juni besser vor aufgezwungenen Maklerkosten geschützt. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Auch für Hamburg gilt dies. Doch das neue Gesetz sorgt für Konflikte zwischen Politik und Wohnungswirtschaft (siehe Seite 8). Ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen wurden. Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Bundesländer für fünf Jahre festlegen. Die meisten sind noch nicht so weit. Außerdem können Maklergebühren ab dem 1. Juni nicht mehr einfach auf Mieter abgewälzt werden. Wird bei der Wohnungsvermittlung ein Makler eingeschaltet, gilt für die Kosten dann das Prinzip: „Wer bestellt, der bezahlt.“ Bislang schalten oft Vermieter einen Makler ein, bürden die Kosten dafür aber ihren Mietern auf. Damit soll nun Schluss sein.


Entzug des Personalausweises für Terrorverdächtige:
Die deutschen Behörden können gewaltbereiten Islamisten künftig für bis zu drei Jahre den Personalausweis abnehmen, um sie an der Ausreise in Kampfgebiete wie Syrien oder den Irak zu hindern. Die Betroffenen sollen stattdessen einen Ersatzausweis bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Bislang ist es nur möglich, Terrorsympathisanten den Reisepass zu entziehen – nicht aber den Personalausweis. Viele Islamisten aus Deutschland reisen mit dem Ausweis in die Türkei und von dort weiter nach Syrien und in den Irak. Fast 700 Islamisten aus Deutschland sind bereits in die Krisenregion aufgebrochen und zum Teil wieder zurückgekehrt.


Getto-Renten: Ab 1. Juni ist die Zahlung auch nach Polen möglich. Aufgrund eines deutsch-polnischen Abkommens können deutsche Renten aufgrund von Beschäftigung in einem Getto auch an Menschen gezahlt werden, die in der Republik Polen leben. Die Bundesregierung schätzt, dass es sich noch um einige Hundert Personen handelt.


Kennzeichnungspflichtfür Backofensprays, Geschirrreiniger-Tabs, Lacke und Klebstoffe: Ab Juni 2015 sind gefährliche Gemische von Chemikalien nach Angaben der Bundesregierung neu eingestuft und weltweit einheitlich zu kennzeichnen. Verpackungen müssten deutlicher auf die Gefahren der Inhaltsstoffe aufmerksam machen und Informationen über die sichere Verwendung liefern.


Betriebssicherheit: Eine neue Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium soll Unfällen und Gesundheitsschäden in Betrieben vorbeugen. Für Aufregung sorgte dabei besonders, dass die Benutzung von Paternostern nur noch Beschäftigten nach einer Einweisung vorbehalten bleibt. Für Publikum in öffentlichen Gebäuden stehen Paternoster demnach wohl nicht mehr zur Verfügung. Doch an einer weiteren Novellierung der Verordnung wird gearbeitet – geplant ist, dass es Ausnahmen von der Paternoster-Einschränkung geben soll.