Berlin. Der Abgeordnete Marco Bülow fordert strengere Regeln, um das Vertrauen der Wähler zurückzugewinnen

Dietmar Seher

Die Macht der Lobbyisten ist Marco Bülow seit Langem ein Dorn im Auge. Das wissen seine Kollegen im Bundestag seit dem Insiderbuch „Wir Abnicker“. Morgen will der SPD-Abgeordnete nachlegen und strenge Regeln für die Parteienfinanzierung vorschlagen. Der 44-Jährige weiß, was er den Parlamentariern zumutet: „Einen radikalen Kulturwandel“. In seinen Augen ist es die Chance, mit einem „deutlichen“ Zeichen“ das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen.

Der Zeitpunkt für den Vorstoß ist klug gewählt. Noch hallt die Bestürzung über eine mickrige Wahlbeteiligung von knapp 50 Prozent in Bremen nach. Während aus den Parteizentralen rührende Vorschläge wie mobile Urnen und längere Öffnungszeiten für Wahllokale kommen, geht Bülow ans Eingemachte, an das Geld. Zusammen erhalten die Parteien im Bundestag jährlich 142 Millionen Euro aus der Steuerkasse. Knapp 280 Millionen schöpfen sie anderswo ab – als Spenden, Mitgliedsbeiträge. Sind die Zahlen transparent? Geben die Rechenschaftsberichte die tatsächlichen Größenordnungen wieder? Fließen Spenden verkappt mit Gegenleistungen – oder wirklich uneigennützig als Unterstützung für demokratische Institutionen?

SPD will ihre Forderung nach einem Lobbyisten-Register wieder auflegen

Bülow stellt solche Fragen, er will die Diskussion. „Leider halten sich hier jedoch gerade die Parteien selber zurück.“ Von der Union gebe es keine Vorschläge, die SPD fordere eine Höchstgrenze von 100.000 Euro für Parteispenden. Ehrgeiziger sind da Nichtsregierungsorganisationen wie LobbyControl oder Transparency International. Be ihnen dockt der SPD-Mann mit dem Direktmandat im Wahlkreis Dortmund I mit einem Sechs-Punkte-Forderungskatalog an:
– Parteispenden will er auf 50.000 Euro pro Spender, Partei und Jahr begrenzen.
– Spenden ab 10.000 Euro sollen sofort offengelegt werden. Bisher liegt der Schwellenwert bei 50.000 Euro. Vor allem soll der jährliche Rechenschaftsbericht im Bundestag alle Spenden ab 2000 Euro auflisten. Bisher: Erst ab 10.000 Euro. Zudem schlägt er vor, alle Spenden auf einer eigenen Internetseite zu veröffentlichen.
– Die gängigen Direktspenden für Abgeordnete stellt er in Frage. Zumindest ab einer Höhe von 500 Euro würde Bülow sie verbieten.
– Sponsoring wie zum Beispiel auf Parteitagen würde er den gleichen Regeln unterwerfen, mehr noch: ihre steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgaben begrenzen.
– Eine unabhängige Kommission solle „kreativ und umfassend“ Pläne für eine Reform der Finanzierung der Parteien vorlegen.
– Transparenz mahnt er nicht zuletzt bei den Zuwendungen an Fraktionen und den parteinahen Stiftungen an.

Bülow will zunächst in seiner eigenen Partei eine Debatte anstoßen. Ein Teilerfolg ist, dass die SPD ihre Forderung nach einem Lobbyisten-Register wieder auflegen will. Noch bei den Koalitionsverhandlungen hatte sie sich damit nicht durchsetzen können. SPD-Fraktionsmanagerin Christine Lambrecht ist im Gespräch mit der Union über eine verpflichtende Liste aller Lobbyisten. „Bei diesen Themen muss man einen langen Atem haben“, sagte sie.

In der Union wundert man sich. Seit 1972 liege bereits eine öffentliche Lobbyistenliste vor. „Die meisten uns bekannten Verbände finden sich auf diesen Listen“, erklärte der CDU-Rechtspolitiker Patrick Sensburg. Selbst durch verpflichtende Register wie in den USA werde man nicht alle Lobbyisten erfassen.

ÖDP klagt vor Verfassungsgerichtgegen Finanzierung der Fraktionen

Denn unklar bleibe, „ob ihre Arbeit beim lokalen Schützen- oder Karnevalsverein anfängt oder schon bei einem Gespräch mit Einzelpersonen, die sich zum Beispiel einmal beim BUND oder Greenpeace engagiert haben.“ „Völlig an der Realität vorbei“ gingen Bülows Vorschläge. Der Anteil der Spenden sei im Verhältnis zu den Mitgliedsbeiträgen gering, zumal im internationalen Vergleich. Wer Obergrenzen für Spenden setzen wolle, greife in die grundrechtlich geschützte Handlungsfreiheit ein. Der Grund für die Reformdebatte sei „wohl bei der SPD die stark sinkende Mitgliederzahl. Darum möchte man die Parteien stärker vom Staat, also von Steuerzahler finanzieren lassen.“

Die alleinigen Herren des Verfahrens sind die Parlamentarier allerdings nicht mehr. Die Finanzierung der Stiftungen und der Fraktionen beschäftigt längst auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Den Richtern liegt eine Organklage der kleinen Partei ÖDP vor, die Zweifel an der Finanzierung der Fraktionen und der parteinahen Stiftungen hat. Diese Zahlungen übersteigen mit mehr als 372 Millionen Euro im Jahr die direkten Staatsfinanzierungen der Parteien bei weitem. Der Verdacht ist, dass Stiftungen und Fraktionen verkappt ihre Parteien sponsern. Vertreter wird die ÖDP vom Speyrer Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim.