Darmstadt.

Das Verwaltungs­gericht Darmstadt hat die Abschiebung eines Eritreers nach Italien untersagt, weil das Asylverfahren dort „systemische Mängel“ aufweise. Der Mann, der 2011 nach Deutschland eingereist war, hatte zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt. Deshalb ordnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Abschiebung dorthin an. Der Klage dagegen gab das Verwaltungsgericht jetzt statt. (Az.: 4 K 1536/14.DA.A)