Berlin. Berliner Verwaltungsgericht erlaubt russischen Rockern Fahrt nach Berlin

Mitglieder des russisch-nationalistischen Rockerclubs „Nachtwölfe“ dürfen nach Deutschland einreisen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch in zwei Eilverfahren entschieden. Eine zuvor von der Bundespolizei erlassene Einreiseverweigerung nach Deutschland wurde damit aufgehoben (Az.: VG 10 L 192.15 und VG 13 L 137.15). Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Aus Anlass des 70. Jahrestages des Sieges der Roten Armee über Deutschland ist für Sonnabend (9. Mai) in Berlin ein Motorradkorso der umstrittenen „Nachtwölfe“ geplant, die dem russischen Präsidenten Wladimir Putin nahe stehen. Auch die zwei Antragsteller wollten an der Motorradfahrt teilnehmen. „Sie sind russische Staatsangehörige und im Besitz gültiger Schengen-Visa, die von Italien ausgestellt wurden“, erklärte das Gericht. Die Bundespolizei hatte den beiden am 30. April 2015 am Flughafen Berlin-Schönefeld die Einreise nach Deutschland verweigert. Sie reisten daraufhin zurück, halten aber an ihrem Vorhaben fest, hieß es weiter.

Richter sehen keine Belastung der diplomatischen Beziehungen zu Polen

Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Bundesrepublik, die Einreise zu dem genannten Zweck zu gestatten. Die von der Bundespolizei geltend gemachten Verweigerungsgründe seien nicht tragfähig. Zwar könne nach dem Schengener Grenzkodex Inhabern gültiger Schengen-Visa die Einreise verweigert werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats darstellen. Hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestünden aber nicht. Die Annahme, die Einreise der Antragsteller belaste die diplomatischen Beziehungen zu Polen, welche der Gedenkveranstaltung am 9. Mai kritisch gegenüberstehe, sei nicht hinreichend konkretisiert, hieß es in der Begründung weiter. Das gelte umso mehr, als die Bundespolizei selbst gegen die Gedenkveranstaltung nicht vorgehen wolle, sie die Veranstaltung also nicht als Belastung des deutsch-polnischen Verhältnisses bewertet haben möchte.