Köln.

Neuer Erfolg für Helmut Kohl: Ein Bestseller mit brisanten Äußerungen des Altkanzlers über andere Politiker war unrechtmäßig und darf so nicht mehr ausgeliefert werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz bestätigt. Die Veröffentlichung von 115 Kohl-Zitaten war unrechtmäßig, weil zwischen Kohl und dem Autor Heribert Schwan eine „stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung“ bestanden habe.