Berlin .

Die Verbraucherzentralen warnen vor einer Aufweichung der deutschen Datenschutzvorschriften durch neue Regeln aus Brüssel. Sie befürchten, dass es Unternehmen durch die EU-Datenschutzreform künftig einfacher haben, persönliche Angaben etwa aus dem Internet ohne Einwilligung des Verbrauchers für ihre Zwecke zu nutzen. Damit wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. „Darum wäre Deutschland gut beraten, sich für ein hohes Datenschutzniveau auf europäischer Ebene einzusetzen.“

Im Kern geht es Deutschlands oberstem Verbraucherschützer um die Beibehaltung des sogenannten Zweckbindungsgrundsatzes, also des Prinzips, dass Daten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie ursprünglich erfasst wurden. „Schwierig wird es immer dann, wenn Daten gesammelt und verknüpft werden“, erläuterte er. Denn das kann laut Müller im schlimmsten Fall Konsequenzen „in Euro und Cent“ haben: zum Beispiel, wenn ein Seelsorger aus beruflichen Gründen im Internet zum Thema Schuldeninsolvenzverfahren recherchiert und auch auf Facebook entsprechende Kontakte pflegt – und ein potenzieller Kreditgeber daraus ein höheres Zahlungsausfallrisiko ableitet. Die Datenspuren, die jemand hinterlässt, könnten also Folgen haben für die Bedingungen, zu denen man einen Bankkredit bekommt oder online einkaufen kann. Das Ganze habe natürlich auch Vorteile, etwa wenn Kunden einer Online-Buchhandlung neue Titel nach ihren Präferenzen vorgeschlagen würden. „Aber das A und O ist, dass ich selber meine Einwilligung dazu erkläre und natürlich auch widerrufen kann.“

Die EU-Staaten wollen die neuen Vorgaben im Juni auf den Weg bringen. Über die Reform der geltenden EU-Datenschutzregeln von 1995, ein Riesenprojekt, wird seit Jahren in Etappen verhandelt. Anschließend müssen sich die Staaten noch mit dem EU-Parlament einig werden.