Karlsruhe/Berlin.

Es ist eine neue Etappe im NPD-Verbotsverfahren: Das Bundesverfassungsgericht verlangt nähere Informationen zum Abschalten von verdeckten Spitzeln des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der rechtsextremen Partei. Der Bundesrat, der das NPD-Verbot beantragt hatte, möge belegen, wie in Bund und Ländern die Entscheidung umgesetzt worden sei, keine V-Leute mehr einzusetzen, heißt es in einem Gerichtsbeschluss, der am Montag veröffentlicht wurde (AZ: 2 BvB 1/13).

Die Länder hatten Ende 2013 ihren Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen NPD in Karlsruhe eingereicht. Ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, war im März 2003 an der Verstrickung von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Parteiführung gescheitert.

Um den erneuten Verbotsantrag durchzusetzen, hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, seit April 2012 keine verdeckten Spitzel mehr einzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt begann eine sechsmonatige Materialsammlung, die als Grundlage für das Parteiverbot dienen soll. Der sogenannte Hinweisbeschluss des Gerichts gibt dem Bundesrat bis zum 15. Mai Zeit, die Informationen zur Abschaltung der V-Leute nachzureichen.

Für die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Petra Pau (Linke), war die „V-Mann-Falle absehbar“. „Offenbar laufen die Antragsteller für ein NPD-Verbot in dieselbe V-Mann-Falle, an der das Verbotsverfahren 2001 bis 2003 gescheitert war“, teilte Pau mit. Das dürfe niemanden überraschen. Das Problem liege daher nicht beim Bundesverfassungsgericht, sondern bei der V-Leute-Praxis der Behörden. „V-Leute sind und bleiben vom Staat gekaufte Spitzel und Täter, im konkreten Fall Nazis ohnehin“, sagte Pau.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) zeigte sich dagegen zuversichtlich, dass es keine Probleme mit Informanten in dem Verbotsverfahren gibt.

„Das werden wir hinkriegen, da bin ich mir ziemlich sicher“, sagte Jäger.