Das monatliche Gehalt der Parlamentarier steigt um 830 auf 9082 Euro. Aber auch Bestechung von Abgeordneten steht nun unter Strafe. Dabei sind Hamburger Verhältnisse als Stadtstaat besonders berücksichtigt.

Hamburg. Vor fast zehn Jahren unterzeichnete Deutschland eine Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption, die UNCAC. Doch jahrelang blockieren vor allem Politiker der früheren schwarz-gelben Bundesregierung die Ratifizierung der Konvention im Bundestag. 170 Staaten haben die Uno-Maßnahme schon umgesetzt. Neben Deutschland zählten nur Staaten wie Nordkorea, Syrien oder Saudi-Arabien zu den Blockierern.

Doch nun konnte die Maßnahme durch die neue Regierung aus Union und SPD umgesetzt werden – mit besonderer Berücksichtigung für Stadtstaaten wie Hamburg. Künftig soll gelten: Wer als Abgeordneter oder Ratsmitglied einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder Dritte fordert und dafür im Rahmen seines Mandats Handlungen im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt, soll mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können. Bisher machte sich ein Abgeordneter nur strafbar, wenn er seine Stimme bei einer konkreten Abstimmung „verkauft“. Gesetzlich erlaubte Parteispenden sind nicht betroffen.

Im aktuellen Entwurf ist auf Initiative des Hamburger Bundestagsabgeordneten der SPD, Metin Hakverdi, eine Passage im Gesetzentwurf ergänzt worden, der explizit auch Abgeordnete der Bezirksversammlungen in die Anti-Korruptionsregelungen einschließt. Das trifft in Hamburg als Stadtstaat mehrere Hundert Politiker. Hätte der SPD-Abgeordnete nicht eingelenkt, wären die mehreren Hundert Abgeordneten der sieben Bezirke der Hansestadt durch das Raster des Gesetzes gefallen. Denn die Besonderheit in Hamburg: Bezirksversammlungen sind keine politischen Gremien – sondern gelten rechtlich als Ausschüsse der Bezirksverwaltung. Zwar hat die kleinste politische Einheit in der Hansestadt keine Hoheit über Etats der Stadt, aber ihre Politiker sprechen entscheidend mit etwa bei Bauvorhaben oder Verkehrsprojekten.

Es sei wichtig gewesen, diese internationalen Vorgaben nun gesetzlich anzupassen, sodass auch Hamburg davon profitiere, sagte Hakverdi dem Abendblatt. „Es ist so wichtig, weil Bestechlichkeit zum Menschsein dazugehört, ob wir das wahrhaben wollen oder nicht. Und Politiker sind eben auch nur Menschen. Lassen sie sich bestechen, müssen sie mit einer empfindlichen Strafe rechnen.“

In der Vergangenheit waren mehrere Anträge verschiedener Bundestagsfraktionen für ein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung gescheitert. Auch Lobbyisten von Unternehmen wirkten gegen eine Ratifizierung der Uno-Richtlinie mit. Hinter vorgehaltener Hand heißt es auch heute: Wenn das Gesetz erst beschlossen ist, dann können eifrige Staatsanwälte hinter jeder Einladung eines Abgeordneten zum Essen einen Bestechungsvorwurf wittern und ermitteln. „Damit kann man jeden Politiker lahmlegen“, sagt ein Abgeordneter aus der Koalition dem „Tagesspiegel“. Offen Kritik äußert aber kein Politiker an dem neuen Gesetz.

Härterer Kampf gegen Korruption – und mehr Gehalt. Denn bald verdienen die Abgeordneten des Bundestags 830 Euro pro Monat mehr als heute. Auch dieses neue Gesetz hat der Bundestag auf Antrag von Union und SPD an diesem Freitag beschlossen. Die Gesetzesvorlage sieht vor, die Diäten der Parlamentarier bis Mitte der Wahlperiode von 8252 auf 9082 Euro zu erhöhen. Mit der Entscheidung folgt der Bundestag der Empfehlung einer Expertenkommission, derzufolge sich die Bezahlung von Abgeordneten an der von Bundesrichtern orientieren soll.

Diese Entscheidung über eine Erhöhung ist einmalig. In Zukunft soll ein Automatismus greifen, indem sich die einkommensteuerpflichtigen Diäten an der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren. Außerdem wird die Altersversorgung neu geregelt. Trotz großer Kritik an den hohen Pensionen beschlossen die Abgeordneten hier nur geringfügige Einschnitte: Ausgeschiedene Abgeordnete können künftig frühestens mit 63 Jahren eine Alterversorgung mit Abschlägen bekommen, bisher konnten sie diese mit 57 Jahren ohne Abschläge beanspruchen.

Das Höchstniveau für die Altersbezüge sinkt von derzeit 67,5 Prozent auf 65 Prozent. Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 464 von 589 Abgeordnete, 115 votierten dagegen. Es gab zehn Enthaltungen.

Die Opposition aus Linkspartei und Grünen lehnte die Erhöhung der Diäten schon im Vorfeld ab und warf der Koalition eine Selbstbedienungsmentalität vor. „Ich halte die jetzige Diäten-Reform insgesamt für nicht angemessen“, sagte die Hamburger Bundestagsabgeordnete und Parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen, Anja Hajduk, dem Abendblatt. Die Anhebung der Bezüge um zehn Prozent in nur einem halben Jahr sei ein zu großer Schritt. „Der Großen Koalition kam es aber offenbar vor allem darauf an, das auf die Schnelle und ohne größere Diskussion durchzuziehen.“ Auch zu den Beschlüssen für die Altersbezüge von Abgeordneten äußerte die Grünen-Politikerin Hajduk Kritik: „Ich hätte es richtig gefunden, wenn wir insgesamt über die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rente und zusätzliche Versorgungskomponenten gesprochen hätten.“

Die Fraktion der Linkspartei hat einen eigenen Weg gefunden, um mit der Erhöhung umzugehen: Spenden fürs Gemeinwohl. Zunächst will sie 100.000 Euro an die SOS-Kinderdörfer in Deutschland spenden. Das kündigte Fraktionschef Gregor Gysi an. Die einfachen Abgeordneten spendeten jeweils 1500 Euro, Fraktionsgeschäftsführerin Petra Sitte 2500 und er selbst 3000 Euro, sagte Gysi. Die große Koalition hatte die geplante Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag schon vor der Entscheidung verteidigt. „Wir brauchen den Vergleich zu anderen Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten nicht zu scheuen“, sagte der CDU-Abgeordnete Bernhard Kaster von der Geschäftsführung der Unionsfraktion, am Freitag zu Beginn der Debatte zu den Plänen im Bundestag.