Ein internationales Abkommen soll den Schutz vor Quecksilber verbessern. Feste Ziele zur Reduktion enthält der Vertrag aber nicht.

Genf. In Genf haben sich mehr als 140 Staaten auf eine Konvention zum besseren Schutz vor Quecksilbervergiftungen geeinigt. Kern des Abkommens ist es, die für Mensch und Umwelt hochgefährlichen Emissionen des Schwermetalls weltweit zu senken. Allerdings konnten sich die Regierungen in Bereichen wie Kohleverfeuerung nicht auf verbindliche Reduktionsziele einigen.

Der Direktor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (Unep), Achim Steiner, lobte am Sonnabend dennoch den Abschluss. Die Staaten hätten die Grundlage für einen erfolgreichen Kampf gegen die Gefahren von Quecksilber gelegt, sagte Steiner.

Quecksilber wird etwa im Kleinbergbau eingesetzt, um Gold aus Erzen zu gewinnen. Laut Unep arbeiten bis zu 15 Millionen Menschen in Kleinbergwerken, vor allem in Entwicklungsländern. Sie sind den Gefahren des Quecksilbers in der Regel schutzlos ausgesetzt. Darüber hinaus dringt das Schwermetall im Zuge des Goldabbaus in Böden und Gewässer ein.

Staaten, in denen Quecksilber zum Goldabbau eingesetzt wird, sollen drei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention nationale Pläne zur Verringerung der gefährlichen Substanz vorlegen. Die Konvention macht jedoch nur vage Angaben über die Finanzierung der nationalen Pläne. Nur die Schweiz, Norwegen und Japan versprachen finanzielle Unterstützung für arme Länder.

Für Kohlekraftwerke sieht die Konvention nur vor, dass die Betreiber neuer Anlagen die bestmögliche Technik zur Vermeidung von Quecksilberemissionen installieren sollen. Alte Kohlekraftwerke brauchen nicht nachgerüstet zu werden. Die Staaten vermieden es, Reduktionsziele zu formulieren. Strengere Regelungen hatten vor allem Indien und China verhindert. Bei der Verfeuerung von Kohle zur Energiegewinnung gerät Quecksilber in die Luft.

Bis 2020 soll Quecksilber bei der Herstellung bestimmter Batterien, Einschaltmechanismen, Kosmetika und Seife sowie medizinischer Geräte wie Thermometer verboten sein. In Zahnfüllungen soll Quecksilber stark eingeschränkt werden. Darüber hinaus regelt die Konvention die Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen.

Die Konvention wird im Oktober 2013 in Minamata (Japan) zur Unterzeichnung durch die Staaten aufgelegt. Sie tritt nach der Ratifikation durch eine bestimmte Zahl von Staaten in Kraft.

Quecksilber greift das Herz-Kreislauf-System an, die Nieren, den Magen-Darm-Trakt, das Immunsystem und die Lungen. Die Vergiftungssymptome umfassen Zuckungen, Sehbehinderungen, Kopfschmerzen, Gedächtnisverluste und Konzentrationsstörungen. Ständiger Kontakt führt zum Tod.

Die Staaten hatten seit Montag in Genf verhandelt. Die ersten Gespräche über eine Begrenzung der Quecksilberemissionen fanden vor zehn Jahren statt.