Erzbistum bestreitet Regelung zur Abweisung von missbrauchten Frauen. Eigentümerin der Kliniken spricht von Missverständnis.

Köln. Der Fall eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers in Köln hat große Empörung ausgelöst. Zahlreiche Politiker und Verbände kritisierten zwei katholische Krankenhäuser, die einer jungen Frau eine Untersuchung verweigert haben sollen, weil sie kein Gespräch über die „Pille danach“ führen dürfen. Die Eigentümerin der Kliniken, eine Stiftung, spricht von einem Missverständnis.

Die junge Frau war nach einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ offenbar auf einer Party mit K.o.-Tropfen betäubt worden und erst einen Tag später auf einer Parkbank wieder zu sich gekommen. Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, habe die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern.

Sie sei mit der Begründung abgewiesen worden, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden sei. Ärzte an den kirchlichen Kliniken, die sich dieser Regelung widersetzten, müssten mit fristloser Kündigung rechnen. „Die Ärztin hat auch nicht eingelenkt, als wir ihr sagten, dass das Beratungsgespräch schon erfolgt und die ’Pille danach’ bereits verschrieben sei“, zitiert die Zeitung die Notärztin. Die Stiftung bestätigte, dass in den Kliniken das Mittel nicht verschrieben werden darf.

Die Kölner Polizei bestätigte den Bericht. Erst eine evangelische Klinik in Kalk habe die Frau aufgenommen. Ermittlungen gegen die Stiftung gibt es nach Angaben eines Sprechers jedoch nicht.

Aus Sicht der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria, die die zwei betroffenen Kliniken führt, kam es „vermutlich zu einem Missverständnis“ zwischen einer Notärztin und den Krankenhäusern. Der Vorfall werde derzeit intern geprüft, hieß es in einer Stellungnahme. Das Hilfsangebot der Kliniken umfasse auch eine anonyme Spurensicherung, betonte die Einrichtung.

Auch das Erzbistum Köln wies Berichte zurück, wonach Vergewaltigungsopfer nicht mehr in katholischen Krankenhäusern behandelt werden dürfen. „Wir bedauern sehr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass Opfer einer Vergewaltigung in katholischen Krankenhäusern nicht mehr behandelt werden dürfen. Das ist falsch“, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Auch in diesen Kliniken erhielten die betroffenen Frauen die notwendige Heilbehandlung, dazu gehöre auch eine Spurensicherung.

Das NRW-Gesundheitsministerium kündigte an, den Vorfall unter die Lupe zu nehmen. „Das Ministerium prüft, ob ein Verstoß der Krankenhäuser gegen gesetzliche Regelungen vorliegt. Dazu ist es zunächst erforderlich, den Sachverhalt zweifelsfrei aufzuklären“, teilte die Behörde mit. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) betonte: „Grundsätzlich darf kein Krankenhaus das Opfer einer Gewalttat abweisen.“

Die Grünen im Landtag kündigten an, das Thema im Gesundheitsausschuss anzusprechen. Der Landesvorsitzende Sven Lehmann sagte: „Der Fall in Köln zeigt einmal mehr die zynische Moral der katholischen Kirche, in deren Trägerschaft die Krankenhäuser stehen.“ Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft solle die Betriebserlaubnis entzogen werden, wenn sie Menschenrechte wie das Recht auf erste Hilfe ablehnten, forderte er.

Harsche Kritik kam zudem von der CDU-Bundestagsabgeordneten Ursula Heinen-Esser. „Das ist für mich ein zutiefst unchristliches und unbarmherziges Verhalten, Frauen in einer Notsituation abzulehnen“, sagte sie dem Sender hr1 am Donnerstag. Heinen-Esser ist auch NRW-Landesvorsitzende der katholischen Schwangerschaftsberatung donum vitae. Der Verein Frauenwürde betonte: „Mit dieser Haltung diskriminiert die Amtskirche das Vergewaltigungsopfer erneut.“