Union, FDP, SPD und Grüne verständigten sich auf ein neues Wahlrecht. Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate neutralisiert.

Berlin. Die Bundestagsfraktionen von Union, FDP, SPD und Grünen haben sich auf ein neues Wahlrecht verständigt. Danach sollen die sogenannten Überhangmandate durch Ausgleichsmandate neutralisiert werden. Das teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, am Mittwoch in Berlin mit. Das Bundesinnenministerium sei damit beauftragt worden, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten.

Folge des neuen Wahlrechts, nach dem im Herbst 2013 der nächste Bundestag gewählt wird, dürfte eine Vergrößerung des Parlaments sein. Die Neufassung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht zentrale Teile des von Union und FDP durchgesetzten Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter hatten insbesondere die bisherige Praxis bei den Überhangmandaten verworfen.

Derzeit sitzen 620 Abgeordnete im Parlament. Dass Überhangmandate jetzt durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien ausgeglichen werden sollen, dürfte jedoch dazu führen, dass der nächste Bundestag erheblich größer wird.

Dies kritisierte vor allem die Linksfraktion. Deren Rechtsexpertin Halina Wawzyniak monierte, das jetzt verabredete Modell hätte bei allen Bundestagswahlen seit 1994 zu einer teils erheblichen Vergrößerung des Parlaments geführt. Das sei jedoch nicht akzeptabel. „Ein größerer Bundestag bedeutet nicht mehr Demokratie.“

Überhangsmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält als ihr eigentlich an Sitzen im Bundestag zustehen. Ohne Ausgleich wären nach dem Karlsruher Urteil schon bei der nächsten Bundestagswahl nur noch maximal 15 erlaubt. Bei der Wahl 2009 gab es jedoch 24 Überhangmandate, die damals alle an die Union fielen.