Sind 374 Euro zu wenig zum Leben und damit verfassungswidrig? Zwei Mannheimer haben geklagt und fordern 1000 Euro Unterhalt.

Kassel. Reichen 374 Euro zum leben oder ist auch dieser neue Hartz-IV-Satz verfassungswidrig? Darüber muss heute das Bundessozialgericht in Kassel entscheiden. Zwei Arbeitslose aus Mannheim hatten geklagt und deutlich mehr Geld für den Lebensunterhalt gefordert: rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Die Klägerin macht geltend, dass die Hartz-IV-Regelleistungen auch nach der 2010 vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung noch immer gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Existenzminimum sei nicht gewährleistet.

In den Vorinstanzen war die Frau gescheitert. Sollte das Bundessozialgericht dagegen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Klägerin teilen, müsste es erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Während im alten Regelsatz noch 128 Leistungen enthalten waren, seien diese auf 71 zusammengestrichen worden. Es ergebe sich eine verfassungswidrige "Bedarfsunterdeckung“, rügte die Klägerin. Seit Anfang 2012 erhalten alleinstehende Hartz-IV-Bezieher 374 Euro monatlich zuzüglich Unterkunftskosten.

Unabhängig davon, ob das BSG die Hartz-IV-Sätze für verfassungswidrig hält, muss sich das Bundesverfassungsgericht in jedem Fall mit der Hartz-IV-Reform beschäftigen. Denn das Sozialgericht Berlin hatte bereits am 25. April 2012 in einer sogenannten Richtervorlage die Hartz-IV-Sätze den Karlsruher Richtern zur Prüfung vorgelegt. Nach Auffassung des Berliner Sozialgerichts decken die Hartz-IV-Leistungen immer noch nicht das Existenzminimum. Die Regelleistung für einen Alleinstehenden sei um 36 Euro pro Monat zu niedrig.

Die Entscheidung betrifft in Deutschland rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher. (dapd. epd, abendblatt.de)