Hamburg. Die Umweltorganisation Greenpeace hat angekündigt, gegen die von der Bundesregierung geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Greenpeace sehe durch die von Schwarz-Gelb vorgesehene Schwächung des Atomgesetzes und der AKW-Laufzeitverlängerung das im Grundgesetz garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt, so die Organisation. Das Risiko eines katastrophalen Reaktorunfalls durch einen Flugzeugabsturz oder den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen könne nicht ausgeschlossen werden.

Nach Berechnungen der Umweltorganisation würden durch die Verlängerung der Laufzeiten Tausende Tonnen hochradioaktiver Atommüll zusätzlich anfallen. Zudem seit die Endlagerung von hochradioaktivem Abfall ungeklärt. Greenpeace klage derzeit wegen Terrorgefahr auf den Widerruf der Betriebsgenehmigung für sechs der ältesten Atomreaktoren (Biblis A und B, Isar 1, Krümmel, Brunsbüttel und Philippsburg).

„Allein die Konzerne profitieren von längeren Atomlaufzeiten. Das Risiko jedoch trägt die Allgemeinheit – das kann mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein“, sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace. „Es gibt keine andere Industrie, die derart hoch gefährliche Anlagen betreiben darf und ungehindert den gefährlichsten Müll der Welt produziert. Eine sichere Entsorgung des radioaktiven Abfalls ist nicht in Sicht.“

Gegen die geplante Novellierung des Atomgesetzes wollen die Kläger anführen, dass die 17 deutschen Reaktoren grundlegende Sicherheitsmängel aufweisen. Kein Atomreaktor könnte dem Absturz eines großen Passagierflugzeuges standhalten. Nicht einmal gegen den Absturz eines kleineren Flugzeugs seien die sieben ältesten Reaktoren ausreichend geschützt. Auch gegen einen Terrorangriff mit konventionellen Waffensystemen wären alle Anlagen ungeschützt.

Ein weiteres Grundrechtsproblem stellt nach Meinung von Greenpeace die ungelöste Frage der Endlagerung von Atommüll dar. Ein Endlager für hochradioaktiven Abfall müsste für eine Million Jahre sicher sein. Eine Lösung, die den erforderlichen Anforderungen Rechnung trägt, existiert nicht. „Es ist längst bewiesen, dass der Salzstock in Gorleben nicht zur Endlagerung von Atommüll geeignet ist“, sagt Riedl. „Gorleben ist ein Trugbild, mit dem Gerichte und Gesellschaft getäuscht werden.“ Die Bundesländer Bremen und Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls Verfassungsklage gegen die geplante Änderung des Atomgesetzes angekündigt. Sie stützen sich dabei auf die offenbar von der Bundesregierung beabsichtigte Umgehung des Bundesrates im gesetzgebenden Verfahren.