Am Fiskalpakt kritisierte die einstige Justizministerin der Regierung Schröder zwei Punkte. „Der eine ist, dass er nicht gekündigt werden kann“, sagte Däubler-Gmelin. „Der andere ist, dass EU-Kommission und -Ministerrat weitgehende Kontrollbefugnisse über die nationalen Haushalte erlangen, ohne dass das Europäische Parlament oder die nationalen Parlamente daran mitwirken.“

Frankfurt/Main. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin will den geplanten Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts stoppen. Mit beiden Vorhaben werde das Haushalts- und Kontrollrecht des Bundestags beschnitten, sagte die SPD-Politikerin der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagausgabe) laut Vorabbericht. Sie wolle die Verfassungsbeschwerden als Prozessbevollmächtigte der Organisation Mehr Demokratie e.V. am Donnerstag in Berlin vorstellen und einreichen, sobald Rettungsschirm und Fiskalpakt ratifiziert seien.

Am Fiskalpakt kritisierte die einstige Justizministerin der Regierung Schröder zwei Punkte. „Der eine ist, dass er nicht gekündigt werden kann“, sagte Däubler-Gmelin. „Der andere ist, dass EU-Kommission und -Ministerrat weitgehende Kontrollbefugnisse über die nationalen Haushalte erlangen, ohne dass das Europäische Parlament oder die nationalen Parlamente daran mitwirken.“ Europa dürfe aber nicht nur von den Regierungseliten bestimmt werden, sondern müsse demokratisch sein.

Beim dauerhaften Rettungssschirm ESM sieht die Juristin das Haushaltsrecht des Bundestages verletzt. Zwar seien zusätzliche Beiträge für den 700-Milliarden-Euro-Fonds nicht ausdrücklich vorgesehen, sagte Däubler-Gmelin. Wenn die Finanzkrise aber solche Ausmaße annehme, dass die Deckungssumme nicht mehr ausreiche, werde es ohne Nachschusspflicht nicht gehen. Wenn der Bundestag über den ESM abstimme, könne er daher nicht abschätzen, welche Haftungssummen er eigentlich bewillige

(dapd)