Die Gießener Piratenpartei hatte für Karfreitag zu einer Demo „Tanzen gegen das Tanzverbot“ aufgerufen. Auf ihrer Webseite sagte die Partei am Mittwoch die Demonstration ab und kündigte an, Rechtsmittel gegen das Verbot vorzubereiten. Bereits am Dienstag hatte die Stadt Frankfurt eine von den Piraten geplante Tanzdemonstration gegen das Tanzverbot an Karfreitag verboten.

Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen hat die für Karfreitag in Gießen geplante Demonstration gegen das Tanzverbot verboten. Gegen die von den Piraten geplante Demonstration sei eine „Verbotsverfügung“ ergangen, sagte die Sprecherin der Behörde, Ina Velte, am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (EPD). Die Gießener Piratenpartei hatte für Karfreitag zu einer Demo „Tanzen gegen das Tanzverbot“ aufgerufen. Auf ihrer Webseite sagte die Partei am Mittwoch die Demonstration ab und kündigte an, Rechtsmittel gegen das Verbot vorzubereiten. Bereits am Dienstag hatte die Stadt Frankfurt eine von den Piraten geplante Tanzdemonstration gegen das Tanzverbot an Karfreitag verboten.

Dem Verbot durch das Gießener Regierungspräsidium waren unterschiedliche Auffassungen von Stadt und Regierungspräsidium vorausgegangen. Die Stadt habe zunächst ein Verbot der Demonstration signalisiert, diese Auffassung dann aber wieder revidiert, sagte Velte. Das habe ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde erforderlich gemacht. Zwar sei die Stadt zuständig für das Versammlungswesen, doch könne das Regierungspräsidium diese Befugnisse an sich ziehen.

Die Stadt habe die Demonstration der Piraten aus rechtlichen Gründen nicht verbieten wollen, teilte Stadt-Pressesprecherin Claudia Boje mit. Stattdessen seien Auflagen für die Veranstalter geplant gewesen. Der Schutz des hohen kirchlichen Feiertags und dessen ernster Charakter – einschließlich des Tanzverbotes – habe immer auch im Mittelpunkt der Überlegungen der Stadt gestanden, erklärte Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich (Grüne). Der Regierungspräsident habe es nun bevorzugt, die Kundgebung gleich ganz zu verbieten. Das schaffe die Möglichkeit, den Widerstreit der Grundrechte auf Religionsausübung und Versammlungsfreiheit gerichtlich klären zu lassen.

Ursprünglich sollte die Demonstration am Karfreitag um 18.30 Uhr auf dem Gießener Kirchenplatz beginnen. Die Piratenpartei wollte damit nach eigenen Angaben in erster Linie gegen das hessische Feiertagsgesetz demonstrieren, das Tanzveranstaltungen unter anderem an Karfreitag untersagt.

Der evangelische oberhessische Propst Matthias Schmidt hatte die Veranstaltung zu diesem Zeitpunkt und an diesem Ort als einen höchst intoleranten Akt bezeichnet. Die Demonstration verspotte und verhöhne der Gefühle religiöser Menschen. Eine Demonstration gegen das Feiertagsgesetz wäre auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich gewesen.

Vor den Osterfeiertagen hatte der Gießener Regierungspräsident Lars Witteck die Landräte und Oberbürgermeister im Regierungsbezirk auf das Tanzverbot hingewiesen. Das habe eine durchaus von ihm gewollte kontroverse Debatte über den Sinn dieser 60 Jahre alten Regelung ausgelöst, sagte Witteck dem EPD. „Nicht der bunte, folienverpackte Osterhase, öffentliches Halli-Galli und karnevalistische Dauerbeschallung machen Ostern aus.“ Der Karfreitag fordere als einer der höchsten christlichen Feiertage vielmehr dazu auf, sich mit dem Opfertod am Kreuz auseinanderzusetzen und auch damit, dass immer noch Menschen Opfer von Hass und Gewalt werden, sagte Witteck.

(EPD)