Die FDP will Hellmut Königshaus zum neuen Wehrbeauftragten machen. Der Bundeswehrverband wünscht sich dagegen einen anderen Kandidaten.

Ende April läuft die Amtzeit des Wehrbeauftragten des Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), aus. Bis dahin muss die FDP einen Nachfolger bestimmte haben, denn laut Koalitionsvereinbarung hat sie das Vorschlagsrecht für den Posten. Die Liberalen einigten sich nun auf den FDP-Politiker Hellmut Königshaus. Dieser Vorschlag finde auch die Zustimmung des Koalitionspartners, sagte FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger.

Könighaus gehört dem Parlament seit 2004 an. In dieser Zeit hat er sich in den Untersuchungsausschüssen zur Visa- und BND-Affäre einen Namen gemacht. Zurzeit ist er Obmann seiner Partei im „Kundus“-Ausschuss, der sich mit dem Bombardement zweier Tanklaster in Afghanistan im vergangenen September beschäftigt.

Der Oberleutnant der Reserve gehört seit vergangenem Jahr dem Verteidigungsausschuss an. Zudem war er in der vergangenen Wahlperiode als Sprecher im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie als stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss tätig. Darüber hinaus gehörte er der NATO-Parlamentarierversammlung an und leitete die Arbeitsgruppe zu Afghanistan der FDP-Fraktion.

Im Mai soll Königshaus Robbe ablösen. Dieser hatte erst vor wenigen Tagen Interesse an einer zweiten Amtszeit bekundet und erhielt dafür zur Verärgerung der FDP Unterstützung vom CDU-Abgeordneten Ruprecht Polenz. Auch der Bundeswehrverband plädierte für eine zweit Amtszeit Robbes. Der stellvertretende Bundesvorsitzende, Wolfgang Schmelzer, sagte der „Bild“-zeitung: „Es wäre fatal, das Amt mit einem Notnagel zu besetzen, nur weil eine Partei das Vorschlagsrecht hat.“ Das werde dem Amt nicht gerecht. „Es wäre besser, der bewährte Amtsinhaber bliebe auf seinem Posten.“

Die Grünen befürworten ebenfalls eine weitere Amtszeit Robbes. Er genieße hohes Ansehen und großen Respekt in der Bundeswehr, sagte der sicherheitspolitische Sprecher Omid Nouripour. Im Bundestag werde seine Arbeit über Lagergrenzen hinweg sehr geschätzt. Der FDP sei bei der Wahl des Wehrbeauftragten aber das Parteibuch offensichtlich wichtiger als die Sache. „Das ist unverantwortlich“, sagte Nouripour.

Der Wehrbeauftragte gilt als „Anwalt der Soldaten“ und hilft dem Parlament zugleich bei der Kontrolle der Streitkräfte. Er ist weder Mitglied des Bundestages noch Beamter und nimmt von daher eine besondere Stellung ein. Tätig wird der Wehrbeauftragte auf Weisung des Parlaments oder des Verteidigungsausschusses. Er kann aber auch selbst aktiv werden, wenn er etwa Hinweise auf die Verletzung der Grundrechte von Soldaten erhält. Mindestens einmal im Jahr legt er dem Bundestag einen Bericht über die Ergebnisse seiner Tätigkeit vor.