3,5 Millionen Euro Strafe soll die FDP für eine Spendenaffäre ihres früheren Spitzenfunktionärs Jürgen Möllemann zahlen. Doch die Partei wehrt sich.

Berlin. Der Streit um die Strafzahlung der FDP wegen der Spendenaffäre ihres früheren Spitzenpolitikers Jürgen Möllemann geht weiter. Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Dienstag ist die Sanktion der Bundestagsverwaltung in Höhe von 3,5 Millionen Euro zwar rechtens. Die Freidemokraten kündigten aber umgehend Rechtsmittel an. Mit dem Urteil vom Dienstag wurde die Klage der FDP gegen die Höhe der Strafzahlung zurückgewiesen, die die Bundestagsverwaltung wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz fordert. Das Gericht habe in „vollem Umfang“ die Sanktion der Bundestagsverwaltung bestätigt, sagte ein Gerichtssprecher.

Die FDP hatte aus einer Ein-Millionen-Euro-Spende von Möllemann von sich aus bereits 873.500 Euro abgeführt. Diese Summe gehörte laut Gericht nicht zum Strafbescheid der Bundestagsverwaltung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Möllemann dem FDP- Landesverband Nordrhein-Westfalen zwischen 1996 und 2002 Barspenden in Millionenhöhe rechtswidrig zukommen ließ. Die Gelder habe der damalige Schatzmeister und spätere Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Kuhl auf Weisung Möllemanns in Kleinbeträge zerstückelt und mit Hilfe von „Strohmännern“ für die FDP verbucht. Die Partei habe nicht gewusst, von wem die Spenden stammten, so das Gericht. Möllemann starb 2003 bei einem Fallschirmsprung.

Die Annahme von anonymen Spenden sei nach dem Parteiengesetz verboten und werde bei Verstößen mit der dreifachen Summe sanktioniert, erklärte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter. Bei Annahme von Spenden unklarer Herkunft gebe es keine Ansprüche aus der Parteienfinanzierung. Zudem seien Sachspenden von Möllemann an den mitgliederstärksten FDP-Landesverband nicht ordnungsgemäß deklariert worden. Dafür werde zu Recht die zweifache Summe verlangt.

Die Bundestagsverwaltung hatte sich auch auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gestützt. Möllemann habe seine Ein-Millionen-Euro-Spende für ein Wahlkampf-Flugblatt von einem Bekannten von einem Konto in Luxemburg holen lassen, führte das Gericht aus. In vier Plastiktüten zu jeweils 250.000 Euro habe Möllemann es Kuhl in einer Privatwohnung übergeben. Das Gericht würdigte, dass die FDP selbst zur Aufklärung der Affäre beigetragen habe. Aber „jahrelang ist da nichts entdeckt worden“, so die Präsidentin.

FDP-Anwalt Christopher Lenz hatte der Bundestagsverwaltung in der Verhandlung Willkür vorgeworfen. Bei der FDP dürften keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als bei anderen Parteien. Einige Bilanz- Berichte an die Bundestagsverwaltung habe die Partei korrigiert. Zugleich betonte der Anwalt: „Möllemann hat offensichtlich viel Geld bewegt, der kleinste Teil hatte mit der FDP zu tun.“ Den Vorwurf der Ungleichbehandlung wiesen sowohl die Gerichtspräsidentin als auch der Anwalt der Bundestagsverwaltung, Christian Kirchberg, zurück. „Es gibt keine Gleichheit im Unrecht“, so Xalter. Der Zweck des Parteiengesetzes sei Transparenz nach innen und außen. Herrschaftswissen von Einzelen solle verhindert werden.

Die höchste Strafe, die die Bundestagsverwaltung je gegen Parteien verhängt hat, kassierte die CDU wegen ihrer hessischen Schwarzgeld- Affäre. 2004 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Sanktion von knapp 21 Millionen Euro.