Zwischen 1996 und 2002 zahlte Jürgen Möllemann Bargeld an den Landesschatzmeister - nun wird die FDP nachträglich zur Kasse gebeten.

Berlin. Die FDP muss wegen rechtswidriger Spenden eine Millionenstrafe an den Bundestag zahlen. Das entschied am Dienstag das Berliner Verwaltungsgericht. Die Zweite Kammer des Gerichts sah es als erwiesen an, dass der damalige nordrhein-westfälische FDP-Chef Jürgen Möllemann dem Landesverband im Zeitraum von 1996 bis 2002 Barspenden in Millionenhöhe habe zukommen lassen, hieß es in der Erklärung des Gerichts. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist Berufung und Sprungrevision möglich.

Die Bundestagsverwaltung hatte im Juli einen Strafbescheid gegen die FDP in Höhe von 4,3 Millionen Euro erlassen. Dagegen hatte die Partei geklagt. Vor dem Gericht wurde lediglich über einen Bußgeldbetrag von 3,463 Millionen verhandelt. 873.000 Euro hatte die FDP 2002 schon vorsorglich an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet. Möllemann, der 2003 bei einem Fallschirmsprung in den Tod stürzte, hatte zwischen 1996 und 2002 verdeckte Spenden von fast 1,7 Millionen Euro in die Parteikasse gelenkt. Er gab seinem Schatzmeister Hans-Joachim Kuhl damals große Summen Bargeld, die gestückelt und unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbands eingezahlt wurden.