Der SPD-Abgeordnete wehrte sich gegen ein Ordnungsgeld, das ihm das Bundestagspräsidium auferlegt hatte. Er weigerte sich, seine Einkünfte als Anwalt offenzulegen.

Leipzig. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Otto Schily ist mit seiner Klage gegen Pflichten zur Offenlegung seiner Nebeneinkünfte vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Diese gelten auch für ihn. Allerdings muss der frühere Bundesinnenminister das von Bundestagspräsident Norbert Lammert gegen ihn verhängte Ordnungsgeld von 22.000 Euro nicht zahlen, wie aus dem Urteil vom Mittwochabend hervorgeht.

Denn die Richter beklagten einen Mangel in der Verwaltungspraxis des Bundestags: Während Einzelanwälte ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offen legen müssen, gilt dies für Anwälte in Anwaltssozietäten nicht. Dies sei eine „gleichheitswidrige Verwaltungspraxis“, erklärte Richter Franz Bardenhewer.

Da das Ordnungsgeld Ermessenssache sei, hob das Gericht die entsprechenden Bescheide wegen dieser Ungleichbehandlung auf. Die Pflichten Schilys zur Offenlegung seiner Einkünfte seien davon aber unberührt. Dies gilt auch für Schilys Kollegen Volker Kröning, der ebenfalls in Leipzig geklagt hatte.