Im Tarifstreit zwischen der Diakonie und der Gewerkschaft Ver.di müssen jetzt Richter entscheiden, ob ein Streikaufruf rechtens ist.

Bielefeld/Münster. Der Tarifstreit zwischen der Diakonie und der Gewerkschaft Ver.di wird jetzt vor Gericht ausgetragen. Diakonie und Kirche in Westfalen haben vor dem Arbeitsgericht Bielefeld eine Klage eingereicht, mit der ein Streikaufruf der Gewerkschaft gerichtlich verboten werden soll. Das teilte die Evangelische Kirche von Westfalen am Donnerstag mit. Man hoffe, dass die Arbeitsrichter feststellten, "dass Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche und Diakonie rechtswidrig sind“. Als Folge erwarte man, dass der Streikaufruf von Ver.di verboten werde. Die Unterlassungsklage wurde von der westfälischen Kirche und ihrem Diakonischen Werk, der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) - dem größten diakonischen Landesverband in Deutschland – sowie mehreren Trägern diakonischer Arbeit eingereicht. Außerdem schlossen sich ihr die hannoversche Landeskirche und ihr Diakonisches Werk an.

„Ein Arbeitskampf würde gerade die Menschen treffen, denen sich die Kirche mit ihren diakonischen Diensten in Krankenhäusern, Behindertenheimen, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen zuwendet“, heißt es einer gemeinsamen Erklärung der beteiligten Kirchen und Diakonischen Werke. Das Mittel der Aussperrung als Arbeitskampfmaßnahme sei mit dem biblisch gebotenen Dienst am Nächsten nicht vereinbar. Ver.di hatte dazu aufgerufen, von Dienstag an mit einer bundesweiten Streikwoche „die Diakonie lahmzulegen“. Der Vorstandssprecher der Diakonie RWL, Günther Barenhoff, forderte ver.di auf, nicht Konflikte in die Einrichtungen zu tragen, sondern sich gemeinsam mit der Diakonie für höhere Löhne durch eine bessere Refinanzierung der diakonischen Arbeit einzusetzen.

„Wo soll denn eine diakonische Einrichtung die zusätzlichen Mittel sonst hernehmen?“ fragte Barenhoff im Gespräch mit dem EPD. Es sei sinnvoller, gemeinsam Positionen zu den gewaltigen sozialen Herausforderungen zu beziehen. „Nach unserem Selbstverständnis kann man solche Lohnerhöhungen nicht zu Lasten der in unseren Einrichtungen Betreuten durchsetzen“, betonte der Theologe in Münster. In evangelischer Kirche und Diakonie handeln paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen die Tarife für die Beschäftigten aus. Kommt keine Einigung zustande, wird eine Schiedskommission bindend, deren Spruch verbindlich ist. Das Grundgesetz lege mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht die verfassungsrechtliche Grundlage zu diesem sogenannten Dritten Weg, hieß es.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind die seit Anfang des Jahres festgefahrenen Verhandlungen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der Vorschlag der Arbeitgeber sah für Westdeutschland eine Einmalzahlung sowie eine Erhöhung in diesem Jahr um 4,6 Prozent und im kommenden Jahr um weitere drei Prozent vor. Im Gegenzug sollte die Arbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden pro Woche steigen.

Die Arbeitnehmer kritisierten, dass die Lohnsteigerungen angesichts der beabsichtigten Arbeitszeitverlängerung lediglich bei rund vier Prozent lägen. Seit Januar boykottieren die Arbeitnehmervertreter die Verhandlungen. Die großen diakonischen Werke Evangelisches Johanneswerk und von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel in Bielefeld hatten angesichts dessen rückwirkend zum 1. Juli eine Erhöhung der Gehälter um vier Prozent beschlossen.