Ab heute wird der Streit um das Bundestagswahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen: Weil sich die Parteien drei Jahre lang nicht auf eine Lösung einigen konnten. Darüber ist der Gerichtspräsident erzürnt.

Karlsruhe. "Minimalinvasiver Eingriff“ oder „Mehrheitssicherung um jeden Preis“? Weil sich Regierung und Opposition nicht einigen können, entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht über das Bundestagswahlrecht. Gerichtspräsident Voßkuhle bedauert, dass sich die Parteien in drei Jahren nicht einigen konnten.

Vertreter der Opposition haben vor dem Bundesverfassungsgericht das neue Wahlrecht scharf kritisiert. Es handele sich um eine „Methode der Mehrheitssicherung um jeden Preis“, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte, ein verfassungsgemäßes Wahlrecht sei das unverzichtbare Fundament einer funktionierende Demokratie. Er kritisierte das Verhalten der Politik.

„Zum großen Bedauern des Gerichts ist es den Parteien nicht gelungen, innerhalb der drei Jahre einen gemeinsamen Vorschlag für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes auf den Weg zu bringen“, sagte Voßkuhle.

Die Richter hatten 2008 das bisherige Wahlrecht zum Bundestag für teilweise verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist von drei Jahren zur Neuregelung gesetzt. Die Koalitionsparteien setzten im vergangenen Jahr das neue Wahlrecht gegen die Stimmen der Opposition durch; es trat erst fünf Monate nach Fristablauf in Kraft. SPD und Grüne haben gegen die Regelung Klage eingereicht, außerdem liegt eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 3000 Bürgern vor.

Die Kläger beanstanden, das Wahlgesetz verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien. Im Fokus standen vor allem die sogenannten Überhangmandate. Sie können entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt, als ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht.

Diese Mandate „verschaffen der Union einen politischen Standortvorteil, für den andere Parteien 1,6 Millionen Wählerstimmen erringen müssen“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Einzelne Wähler bekämen aufgrund der Überhangmandate ein doppeltes Stimmgewicht. Die Mandate seien „ein giftiger Stachel im Fleisch der Wahlrechtsgerechtigkeit“.

„Die Gefahr steigt, dass sich im Parlament eine Mehrheit bildet, die nicht von einer Mehrheit der Wähler getragen wird“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Die Koalition habe kein Interesse an einer fairen Lösung gehabt. „Um jeden Preis gesichert werden sollten die Überhangmandate.“

Der CDU-Abgeordnete Günter Krings verteidigte die Neuregelung. Es sei der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gewesen, den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts zu beseitigen – demnach konnte es unter bestimmten Umständen passieren, dass eine Partei im Ergebnis weniger Sitze im Bundestag bekam, wenn die Zahl ihrer Zweitstimmen stieg. Dieser Auftrag sei umgesetzt worden.

„Es ist ein minimalinvasiver Eingriff, der im Wahlrecht eben nur das Notwendige ändert“, sagte Krings. Überdies sei die Koalition „nicht Profiteur“ der Neuregelung. Sie hätte nach der neuen Regelung bei den vergangenen Wahlen zwei Mandate weniger erhalten, so Krings.

Gerichtspräsident Voßkuhle wies auf die knappe Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl hin. Spätester Wahltermin sei der 27. Oktober 2013. „Angesichts des langen Vorlaufs bei der Vorbereitung der Wahl wird also die Zeit zunehmend knapp“, sagte Voßkuhle. Es wäre Aufgabe der Politik gewesen, „rechtzeitig und möglichst einvernehmlich ein neues Wahlgesetz vorzulegen“.

Diese Umstände würden den Senat aber nicht daran hindern, „die angegriffenen Regelungen sorgfältig auf ihre Verfassungsgemäßheit hin zu überprüfen“. In Berlin wird mit einer Entscheidung des Gerichts noch vor der parlamentarischen Sommerpause gerechnet.

Voßkuhle deutete an, dass die Verhandlung bis in den Abend dauern könne.

Grünen-Politiker Beck hält Wahlrecht für verfassungswidrig

Die von Union und FDP im Alleingang durchgesetzte Wahlrechtsreform ist nach Ansicht des Grünen-Fraktionsgeschäftsführers Volker Beck verfassungswidrig. „Das schwarz-gelbe Wahlrecht ist ein unverschämter Anschlag auf die repräsentative Demokratie“, sagte Beck. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt mündlich über das neue Wahlrecht für die Bundestagswahlen. „Es ist ein plattes Überhangmandatssicherungsgesetz, verkompliziert das Wahlrecht durch zusätzliche Überlaufmandate und eine unverschämte Selbstbedienung von Schwarz-Gelb“, kritisierte Beck. Das Wahlrecht habe die Aufgabe, im Parlament den Willen der Wähler abzubilden. Ein Wahlrecht, das die Mehrheitsverhältnisse im Volk im Parlament in sein Gegenteil verkehren könne, „erfüllt seine Funktion nicht und ist antidemokratisch“.

Der Rechtsexperte kritisierte, die Reform beseitige „noch nicht einmal das Problem des negativen Stimmgewichts“. Es tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zustehen.

Das Wahlrecht war Ende 2011 geändert worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 unter anderem das negative Stimmgewicht für verfassungswidrig erklärt hatte. Aus Sicht der Beschwerdeführer wurden die früheren Mängel aber nicht beseitigt. Neben den Grünen greifen auch die SPD und zahlreiche Bürger die Gesetzesreform an. (dapd/dpa)