Der niederländische NS-Kriegsverbrecher Faber ist tot. Bis zuletzt lebte er unbehelligt in Bayern - geschützt von einem “Führererlass“ Hitlers.

Ingolstadt. Der ehemalige niederländische SS-Mann und Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber ist tot. Er starb am vergangenen Donnerstag im Alter von 90 Jahren im Klinikum im bayerischen Ingolstadt, wie Klinikkreise der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag bestätigten. Faber war im Jahr 1947 für den Tod von Gefangenen im holländischen Transitlager Westerbork in seiner Heimat zum Tode verurteilt worden. Er soll nach niederländischen Angaben mindestens 22 Juden und Widerstandskämpfer ermordet haben. Faber gab die Beteiligung am Mord an mindestens sechs Menschen zu.

Nachdem seine Strafe 1948 in lebenslange Haft umgewandelt worden war, gelang ihm 1952 die Flucht nach Deutschland. Bis zuletzt lebte er unbehelligt in Ingolstadt. Dies sorgte für diplomatischen Unmut zwischen Deutschland und den Niederlanden. Über Fabers Tod hatten am Samstag bereits der "Donaukurier“ und niederländische Medien berichtet. Todesursache war Nierenversagen. Faber wurde bereits vor einer Woche ins Krankenhaus gebracht und war durch Vorerkrankungen geschwächt.

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Mit seinem Tod endet ein jahrzehntelanger Justizstreit zwischen Deutschland und den Niederlanden um die Auslieferung des NS-Kollaborateurs an das Nachbarland. Die Bundesrepublik lehnte dies ab. Im Jahr 2010 stellten die Niederlande einen europäischen Haftbefehl für Faber aus. Der 1922 im niederländischen Haarlem geborene Faber war in Deutschland unter anderem vom "Führererlass“ von Adolf Hitler geschützt, nach dem alle niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS automatisch deutsche Staatsbürger waren. Deutsche dürfen zur Strafvollstreckung nur ausgeliefert werden, wenn sie dem zustimmen.

Im Mai 2011 teilte die Generalstaatsanwaltschaft in München mit, dass Faber bei einer Anhörung vor dem Amtsgericht Ingolstadt eine Auslieferung abgelehnt habe. Die Stadt Ingolstadt hatte zuvor seine deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt.

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In den 50er Jahren hatte die Bundesrepublik ein erstes Verfahren gegen Faber eröffnet. Weil die Niederlande kein Beweismaterial weitergaben, sprach das zuständige Gericht in Düsseldorf den NS-Verbrecher jedoch frei. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt beantragt, den Strafvollstreckungsbefehl aus den Niederlanden zu übernehmen. Darüber hätte das Landgericht Ingolstadt entscheiden müssen, was bisher nicht geschah und nun hinfällig ist. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem hatte Faber zuletzt als Nummer Drei in seiner Liste der meistgesuchten NS-Verbrecher geführt.

(dpa)