Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lässt in seinem Urteil verlauten, dass Deutschland weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen habe.

Straßburg. Gäfgen, der Mörder des elfjärhigen Bankierssohn Jakob von Metzler, wollte sein Recht auf Menschenrechte geltend machen und verklagte Deutschland auf unfaire Verhörmethoden.

Ihm war im Jahr 2002 von der Polizei Folter angedroht worden, da er keine Auskunft über das Versteck von seinem Opfer geben wollte. Die Beamten wussten zu dem Zeitpunkt noch nicht, dass Jakob bereits tot war.

Das Gericht erklärte nun heute, dass Gäfgen nicht mehr behaupten könne, das Opfer von Folter oder unmenschlicher Behandlung gewesen zu sein. Es liege auch keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren vor, weil alle durch die Folterdrohung erwirkten Geständnisse im Strafprozess nicht verwertet wurden.

Die Entscheidung erging mit sechs Stimmen zu einer Stimme. Damit muss der Strafprozess gegen Gäfgen nicht wieder aufgerollt werden.