Berlin. Im neuen Jahr müssen sich die Bundesbürger an teils tief greifende Veränderungen gewöhnen. Zum 1. Januar traten in acht weiteren Bundesländern Rauchverbote in Kraft. Außerdem dürfen in Berlin, Köln und Hannover Autos ohne Umweltplakette seit Dienstag nicht mehr in die Innenstädte.

Eine Senkung des Beitragssatzes für die Arbeitslosenversicherung von derzeit 4,2 auf 3,3 Prozent bringt im neuen Jahr zwar mehr Geld ins Portemonnaie, der Vorteil dürfte an anderer Stelle aber wieder aufgefressen werden: Viele Verbraucher müssen erneut mit steigenden Strom- und Gaspreisen rechnen. Durch eine Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen wird zudem bei den meisten Arbeitnehmern vom Bruttolohn etwas mehr für Renten- und Krankenversicherung abgezogen.

Nachdem Rauchern in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen bereits im Herbst in Gaststätten der Griff zur Zigarette verboten wurde, haben Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein mit dem Jahreswechsel nachgezogen. Im Laufe des Jahres folgen Sachsen (1. Februar), Rheinland-Pfalz und das Saarland (jeweils 15. Februar) sowie Nordrhein-Westfalen und Thüringen (beide 1. Juli).

Die Verbotsregelungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich teils erheblich: Während in Bayern das Rauchen selbst in abgetrennten Räumen und Festzelten untersagt ist, sind separate Raucherzimmer in den anderen Ländern unter variierenden Bedingungen erlaubt. Dafür gibt es in Bayern eine Rauchergenehmigung für geschlossene Gesellschaften. Auch bei den Strafen für Wirte und Kunden gibt es Unterschiede.

Luftverpestern einer anderen Kategorie geht es in Berlin, Köln und Hannover an den Kragen. Als erste Städte in Deutschland weisen die drei Metropolen nicht nur Umweltzonen zum Schutz vor Feinstaub aus, sondern machen auch Ernst mit Fahrverboten. Damit sollen vor allem alte Dieselfahrzeuge aus den Innenstädten verbannt werden.

Freuen kann sich im neuen Jahr, wer Bundestagsabgeordneter ist. Deren Diäten werden um insgesamt 9,4 Prozent oder 330 Euro auf 7.339 Euro erhöht. Und für Menschen mit Behinderungen bieten sich 2008 neue Möglichkeiten. Sie haben ab sofort einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget. Damit können sie statt der üblichen Sachleistungen Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenstellen.

Nach einer Änderung des Unterhaltsrechts haben Kinder in Zukunft beim Unterhaltsgeld Vorrang vor allen anderen Anspruchsberechtigten. Bislang mussten sie sich den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen. Darüber hinaus haben alle Väter und Mütter, die ihr Kind betreuen, für mindestens drei Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Der Kindesunterhalt steigt um zwei Euro pro Monat an. Die westdeutschen Sätze gelten künftig auch im Osten.

Für die Unternehmen bringt 2008 sinkende Steuerlasten von derzeit knapp 39 auf unter 30 Prozent. Im Gegenzug werden legale Möglichkeiten der Steuerumgehung beseitigt.