Besondere Schwere der Schuld festgestellt - Verurteilter Herisch A. bricht in Tränen aus - Verteidigung kündigt Revision an.

München. Rund zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod des Modehändlers Rudolph Moshammer hat das Münchner Schwurgericht den 26-jährigen Herisch A. am Montag wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem befand das Gericht auf eine besondere Schwere der Schuld, so daß eine Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich ist. Die Verteidigung kündigte unmittelbar nach dem Urteil Revision an.

Der Iraker wurde zudem des Raubes mit Todesfolge schuldig gesprochen. Herisch A. habe "heimtückisch aus Habgier und zur Ermöglichung eines Raubes getötet", sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl in seiner Urteilsbegründung. "Ein Kampf um das Kabel zwischen ihm und Rudolph Moshammer fand nicht statt." Die Schilderungen des Angeklagten seien widersprüchlich gewesen. "Der Angeklagte ist nicht glaubwürdig", sagte Götzl. Herisch A. habe Gewinnstreben um jeden Preis offenbart - "selbst um den Preis eines Menschenlebens". Sein Bekenntnis sei ein "Verbalbekenntnis ohne Reue".

Herisch A. brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. Auch als die Richter den Saal bereits wieder verlassen hatten, saß er noch minutenlang schluchzend auf seinem Platz. Seine Anwälte kündigten Revision an. "Viele Fragen sind offen geblieben", sagte Verteidiger Jürgen Langer.

Das Geständnis sei nicht angemessen berücksichtigt, mehrere offene Punkte negativ für den Angeklagten ausgelegt worden, sagte der Verteidiger weiter. Ihr Mandant sei entschlossen, den Rechtsweg weiterzugehen und eine Überprüfung des Urteils beim Bundesgerichtshof zu erreichen.

Herisch A. hatte gestanden, Moshammer in der Nacht auf den 14. Januar 2005 getötet zu haben. Der 64-Jährige und er hätten sich über die Bezahlung für sexuelle Dienste gestritten und sich gegenseitig mit einem Verlängerungskabel geschlagen. Dann habe er Moshammer das Kabel um den Hals geschlungen und zugezogen, gab der Angeklagte an.

Staatsanwalt Martin Kronester hatte die Tatversion von Herisch A. bezweifelt. In seinem Plädoyer sagte er am Mittwoch, der Angeklagte habe Moshammer "mit brachialer Gewalt" erdrosselt, um ihn berauben zu können. Weil der Angriff von hinten gekommen sei, sei das Opfer "absolut wehrlos" gewesen. A. habe Moshammer "einen Todeskampf von mindestens fünf Minuten" bereitet. Kronester hatte außerdem gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Verteidigung hatte argumentiert, Moshammer sei nicht arg- und wehrlos gewesen, weil er Herisch A. beim Durchwühlen von Schubladen ertappt habe. Die Tat sei im Streit geschehen. Moshammer habe den Angeklagten beleidigt und so Hassgefühle in ihm geweckt. Die Verteidiger plädierten auf eine Freiheitsstrafe im unteren zweistelligen Bereich wegen Totschlags.

Herisch A. hatte sich im Verlauf des spektakulären Prozesses mehrfach für die Tat entschuldigt. In seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung hatte er gesagt: "Es tut mir wirklich leid, daß das passierte." Zu einem Geständnis hatte sich der 26-Jährige erst nach langem Zaudern durchgerungen. An den neun Verhandlungstagen seit Anfang November hatte das Gericht mehr als 50 Zeugen vernommen. Der Prozeß fand unter großem Andrang von Medien und Öffentlichkeit statt. Die Urteilsverkündung verfolgten mehrere Dutzend Journalisten.