Ein neues Jahr startet für gewöhnlich eine Sekunde nach Mitternacht mit irgendwelchen Initiativen. Die Sauberkeitsoffensive der Stadtreinigung gegen den Silvesterdreck ist so ein Beispiel: ein Volltreffer! Oder die Volksbewegung gegen Übergewicht: In den Fitnessclubs stehen die Menschen zurzeit Schlange vor den Laufbändern (doch diese Begeisterung wird Anfang Februar erfahrungsgemäß wieder abebben).

Die allseits geschätzte „Parkraumüberwachung“ (kurz PÜ) möchte da selbstverständlich nicht hinterherhinken und hat 2018 zum „Jahr der Parklücke“ erklärt. Hintergrund dieser Initiative ist die erwartete Zunahme des „Parkplatzsuchverkehrs Kfz“ durch die politisch gewollte Verringerung des Parkraums mittels weiterer überdimensionierter Fahrradständer, zusätzlicher Aufladestationen für Elektroautos sowie großzügigerer Grünstreifen zwischen den Straßenbäumen, damit Cityhunde nicht mehr gezwungen sind, sich auf den Bürgersteigen zu erleichtern. Das sind nur drei der zahlreichen Gründe, warum sich viele Autofahrer aus den dichter bewohnten Quartieren zu Recht fragen, wo sie ihren Wagen eigentlich noch abstellen sollen?

Tatsächlich aber, so belegt eine Untersuchung der PÜ, die dem Hamburger Abendblatt vorliegt, nutzt nur ein Drittel der Autofahrer den vorhandenen Parkraum gemäß § 12 StVO, Absatz 6, aus, der raumsparendes Parken zwingend vorschreibt. Besonders den Laternenparkern, die zwischen dem Mast und dem Stoßfänger ihres Kfz bis zu zwei Meter Platz verschwenden, soll es zukünftig an den Kragen gehen. Deshalb werden alle Parkraumkontrolleure bis zum Ende des ersten Quartals mit Maßbändern ausgestattet, damit sie den Mindestabstand zwischen geparkten Kfz (30 Zentimeter) bzw. zwischen geparkten Kfz und Hindernissen sowie den Maximalabstand (62,5 Zentimeter) nachprüfen können.

Werden diese Abstände unter- oder überschritten, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, und 10 Euro werden fällig. Abweichungen von 100 Zentimetern und mehr ziehen dagegen eine sofortige Nachschulung des Einparkens durch zertifizierte Fahrschulen nach sich.