Hamburg. Der Hafen in magischem Licht. Das Hamburger Abendblatt verlost die Teilnahme an der Eröffnung des „Blue Port Hamburg“.

Auch in diesem Jahr erstrahlt der Hafen von morgen bis zum 10. September während des „Blue Ports“ wieder im blauen Licht. Alle zwei Jahre schafft der Künstler Michael Batz eine Lichtinstallation, die den Hafen und Hamburgs schönste Sehenswürdigkeiten allabendlich in einem magischen Licht erscheinen lässt. Die blaue Hafen-Parade erstreckt sich von der Freihafenbrücke bis Övelgönne, darunter die Überseebrücke und natürlich Hamburgs neuestes Wahrzeichen – die Elbphilharmonie.

Erstmals in zwei Phasen

Das Lichtprojekt wird in diesem Jahr erstmals in zwei Phasen gegliedert. Vom 1. bis 7. September wird es unter dem Titel „Blue Port Art“ als eine reine Lichtkunst veranstaltet. Der zweite Teil der Lichtshow verläuft parallel zu den Cruise Days am 8. bis 10. September als „Blue Port Event“. Der offizielle Startschuss erfolgt morgen, wenn Michael Batz gegen 21 Uhr in den Räumlichkeiten des Hanseatic Trade Center den Knopf drückt und den Hafen in ein blaues Lichtermeer tauchen lässt.

Für diesen symbolischen Akt sucht das Hamburger Abendblatt eine Leserin oder einen Leser, die oder der gemeinsam mit dem Kulturschaffenden das Spektakel eröffnet. Wer die originellste Begründung liefert, weshalb ausgerechnet er den Blue Port starten sollte, darf morgen mit einer Begleitperson sein persönliches „blaues Wunder“ erleben.

So können Sie am Gewinnspiel teilnehmen:
Eine E-Mail mit dem Stichwort „Blueport“ an lokales@abendblatt.de senden. Bitte Anschrift, Telefonnummer und ein Foto von Ihnen nicht vergessen. Einsendeschluss ist der 31. August 2018, 16 Uhr. Die originellste Antwort gewinnt.

Die Bedingungen: Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er mit vollem Namen und Foto im Abendblatt, auf abendblatt.de und auf der Facebookseite vom Hamburger Abendblatt veröffentlicht wird. Mitarbeiter der Funke Medien Gruppe und deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Teilnehmen kann jeder ab 18 Jahren. Der Rechtsweg und die Barauszahlung sind ausgeschlossen.