Es gibt wahrscheinlich kaum eine spannendere Lektüre als die „Garagennutzungsverordnung“ einer, sagen wir mal, x-beliebigen Wohnanlage. 24 Parkbuchten von leicht unterschiedlicher Größe sind unterm kurz geschorenen Rasen in Beton gegossen, die Warteliste ist lang. Die Garagennutzungsverordnung sieht vor, dass ausschließlich Autos und andere motorisierte Kfz abgestellt werden dürfen, aber – bitteschön – keine Fahrräder.

Woran sich jedoch kaum einer der Mieter gehalten hat, denn Fahrräder, vor allem moderne E-Bikes, lassen sich nur mühsam durch die engen Gänge und über die schmalen Treppen der 50er-Jahre-Mietshäuser in den Fahrradkeller transportieren. Die Lösung der Autobesitzer, die überdies auch Fahrräder oder einen Motorroller ihr eigen nennen, hört sich pragmatisch und gesund an: Sie verständigten sich darauf, untereinander einige größere und kleinere Parkbuchten zu tauschen, und wer bloß einen Kleinwagen fuhr, gestattete es seinen Mitmietern sogar, den freien Platz mit einem oder zwei Fahrrädern oder auch mal einem Motorroller – übergangsweise – zu nutzen. Dieses System funktionierte prima, bis zwei neue Mieter auf dem Plan erschienen, die sich rasch über diese Zustände empörten: Zunächst leise im Hausflur, dann lauter mit Handzetteln im Treppenhaus und schließlich unüberhörbar mit Anrufen, E-Mails und Einwurfeinschreiben bei der Hausverwaltung, in denen sie auf die andauernden und nicht zu tolerierenden Verstöße gegen die Garagennutzungsverordnung hinwiesen. Motto: „Hier macht ja offensichtlich jeder, was er will!“

An dieser Stelle ist zu bemerken, dass die beiden Parkwächter ebenfalls drei Fahrräder, jedoch auf ihren eigenen, angemieteten Plätzen, abstellten. Die Hausverwaltung geriet in eine Art Alarmzustand, denn eklatante Verstöße gegen eine Garagennutzungsverordnung wie das unbefugte Tauschen von vermieteten Plätzen sind keine Kleinigkeit. Regeln sind nun mal Regeln, auch wenn sie unsinnig erscheinen. Und so darf seit dem 15. April niemand sein Fahrrad oder seinen Motorroller mehr in dieser Garage abstellen. Das gilt auch für die beiden Querulanten, die übrigens sofort Beschwerde eingelegt haben. Bei der Hausverwaltung.