Hamburg. Der 35-Jährige, dessen reguläre Haftzeit noch bis Mai 2018 laufen würde, war am Mittwochmorgen zu einem Gespräch einbestellt worden.

Der 35-jährige Mouhamed J. befand sich seit Februar 2013 in Haft. Wegen diverser Bewährungswiderrufe zur Verbüßung von Restfreiheitsstrafen, überwiegend wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen einer Trunkenheitsfahrt und eines Betrugsdelikts, wäre das Ende der regulären Haftzeit im Mai 2018 erreicht gewesen.

Der Geflohene hätte am Mittwochmorgen einen Gesprächstermin gehabt

J. geht als Freigänger der JVA Glasmoor einer Beschäftigung nach. Zu dieser hätte er am frühen Mittwochmorgen aufbrechen sollen. Jedoch war er nach einer positiven Urinkontrolle zuvor zu einem Gespräch einbestellt worden. Als er dort nicht erschien und sich auch auf Ausrufe nicht meldete, ergab die daraufhin durchgeführte Bestandskontrolle, dass er sich nicht mehr auf dem Anstaltsgelände befand.

Als Anstalt des offenen Vollzuges verfügt die JVA Glasmoor über keinerlei Außensicherung. Die Fahndung wurde umgehend eingeleitet.