Versuche des Eigentümers, Gebäude zu nutzen, sind legitim

Die Reaktionen waren zu erwarten: Neue Pläne für einen Umbau der besetzten Roten Flora zu einem weit größeren Veranstaltungs- und Konzerthaus stoßen sowohl bei Politikern wie Besetzern auf deutliche Ablehnung. Aber das Vorhaben von Eigentümer Klausmartin Kretschmer ist zunächst einmal nicht verboten.

Die Stadt hat das besetzte Haus 2001 an ihn verkauft, musste so nicht räumen und vermied Straßenschlachten und Krawalle. Kretschmer hat die heruntergekommene Immobilie erworben, ist ein finanzielles Risiko eingegangen und will nun damit Geld verdienen. Das ist Prinzip unseres Wirtschaftssystems, das zwar von den linksautonomen „Rotfloristen“, aber nicht von der weit größeren Mehrheit der Gesellschaft abgelehnt wird. Und selbst wenn er mit den neuen Plänen nur pokern sollte, um die Stadt zum Rückkauf zu bewegen, so wäre das nicht illegal, allenfalls ein neuer Schachzug.

Denn die Verwaltung hat nach den abgebrochenen Rückkaufverhandlungen mit dem Eigentümer ja auch mit einem geschickten Zug reagiert: Der neue Bebauungsplan soll quasi den Istzustand einfrieren, was eine Verwertung durch Kretschmer erschwert. Ob das rechtlich in Ordnung ist, werden wohl bald Gerichte zu entscheiden haben.

Politisch ergibt es durchaus Sinn, den Istzustand zu belassen. Es ist in den vergangenen Jahren sehr viel ruhiger geworden um die Rote Flora, sie wird, so wie sie ist, in der Stadt anders als noch 2001 meist akzeptiert und ist in Wahrheit längst eine Art Autonomen-Zoo, ein Relikt aus Zeiten, in denen es rundherum noch kaum einen Latte macchiato zu kaufen gab. Zwar würde man damit eine illegale Besetzung legalisieren, was jedem bestraften Parksünder sauer aufstoßen dürfte – doch eine ruhige Hand in dieser Sache ist auch ein Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Ein Haus dieser Symbolik sollte wieder in die Hände der Stadt kommen, zumal heute kaum Anlass zur Räumung besteht. Ein vernünftiger Rückkaufspreis wäre daher in Ordnung, ein übertriebener aber nicht.