Der landwirtschaftliche Betrieb aus Bienenbüttel klagt vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gegen Anordnungen des Landkreises Uelzen.

Lüneburg. Der landwirtschaftliche Betrieb aus Bienenbüttel, der mit den EHEC-Erkrankungen in Verbindung gebracht worden war, klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gegen Anordnungen des Landkreises Uelzen zur Lebensmittelüberwachung. Der Biobetrieb will vor Gericht unter anderem erreichen, dass die nach wie vor geltende Sperrung des Hofes aufgehoben wird.

Der Landkreis hatte laut Gerichtssprecher Wolfgang Siebert gegenüber dem Hofeigentümer die ersten Maßnahmen zur Lebensmittelüberwachung bereits mündlich am Sonntag, 5. Juni, ergriffen. Am 8. und 10. Juni seien dann die schriftlichen Regelungen gefolgt.

Dem Hofinhaber wurde zunächst nur verboten, Sprossen in den Verkehr zu bringen, dann wurde das Verbot auf sämtliche im Betrieb erzeugten Lebensmittel ausgeweitet. Zudem sei nach Worten des Gerichtssprechers vom Kreis Uelzen die Anordnung ergangen, die seit Mitte April in den Verkehr gebrachten Lebensmittel von den Abnehmern zurückzuholen.

Der Hofinhaber will mit seiner Klage erreichen, dass die Sperrung des Betriebs aufgehoben und die Rückholaktion als rechtswidrig bezeichnet wird. Zur Begründung führt der Hof an, dass bei keiner der seit dem 3. Juni ausgewerteten 1000 Proben noch ein positiver EHEC-Befund festgestellt worden ist. Die Betreiber des Bienenbüttler Bio-Hofs befürchten die Insolvenz ihres Unternehmens.