Welche Lehren aus dem Fall der “Masken-Raffkes“ zu ziehen sind

In der Krise bewährt sich der Charakter – oder auch nicht. Die Unions-Abgeordneten Nikolas Löbel und Georg Nüßlein hielten es auf dem Höhepunkt der Corona-Krise für vertretbar, sechsstellige Summen zu kassieren für die Vermittlung von Lieferverträgen für dringend benötigte Schutzmasken. Mit dieser Einschätzung stehen sie allein. Wer angetreten ist, dem Wohl des deutschen Volkes zu dienen, darf solche Geschäfte nicht machen. Beide Abgeordnete haben inzwischen Partei und Fraktion verlassen, Löbel besaß darüber hinaus immerhin den Anstand, sein Abgeordnetenmandat niederzulegen. Nüßlein, er war Vizefraktionsvorsitzender, ist dazu bisher nicht bereit.

In der Krise bewährt sich die Klugheit – oder auch nicht. Beunruhigend ist die Vorstellung, dass Männer mit so offenkundigen Defiziten bei Augenmaß und Selbstreflexion über wesentliche Fragen unseres Landes entschieden haben. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen von ihren Abgeordneten mehr erwarten. Wer Abgeordneter ist, muss seine Berufstätigkeit nicht vollständig aufgeben. Dies ist ein nachvollziehbares Zugeständnis an Freiberufler und andere, die das Parlament braucht, um so etwas wie ein sachverständiger Spiegel der Gesellschaft zu sein. Nur gehen Parteien, Regierung und Bundestag klug genug mit den Risiken um, die diese Freiheit in sich trägt?