Meinung
Kommentar

Anwohner-Rechte durchsetzen: Lärmschutz auch in der Schanze

Friederike Ulrich
Friederike Ulrich

Friederike Ulrich

Foto: Andreas Laible / HA

Die Interessen des Handels und des Partyvolks dürfen nicht über denen der Bürger stehen.

Hamburg. Lärm und Krawall hat es in den vergangenen Jahren in der Schanze immer wieder gegeben – aber die wenigsten Bewohner haben sich aktiv daran beteiligt. Weder an den Demos, die regelmäßig in Gewaltexzesse ausarte(te)n, noch an dem Drogengeschehen vor der Roten Flora. Und auch nicht an den Wochen­end-Exzessen, an denen sich rund um das Schulterblatt die Vergnügungssüchtigen bis in die frühen Morgenstunden vor Bars und Kiosken drängen. Man sollte also Verständnis für den Kampf der Bewohner gegen das regelmäßige kollektive Besäufnis vor ihren Haustüren aufbringen und ihnen nicht vorwerfen, selbst schuld zu sein, weil sie ja in ein „Partyviertel“ gezogen seien – zumal dort noch vor zehn Jahren deutlich gemäßigter gefeiert wurde.

Das gilt nicht nur für die Bewohner dort, sondern auch für die Anwohner von Hansaplatz, Neuem Pferdemarkt, Hamburger Berg und anderen Orten, an denen sich lärmende Feiernde nur um ihr eigenes Wohl, nicht aber um das der Anwohner scheren. Wenn die Stadt hier die Ordnung nicht mehr durchsetzen kann, weil ihr die Handhabe fehlt, muss sie dafür einen rechtlichen Rahmen schaffen, etwa durch ein befristetes Verbot des Außer-Haus-Alkoholverkaufs für Kioskbetreiber, Gastronomen, Tankstellen und Supermärkte.

Was am vergangenen Wochenende im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes in der Schanze möglich war – ein Alkoholverbot wegen des Nichteinhaltens des Abstandes –, sollte auch unabhängig von Corona gelten. Die Interessen des Handels und des Partyvolks dürfen nicht über denen der Bürger stehen. In der Verwaltung gibt es offenbar erste Überlegungen, wie entsprechende Gesetzesänderungen aussehen könnten. Jetzt müssen die Regierenden den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung schaffen.

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