Nicht immer ist klar, wo Repräsentation endet und Vergnügen beginnt. Dennoch sind klare Vorgaben die richtige Maßnahme.

Die Stones-Ticketaffäre, die auch zwei Jahre nach dem Konzert der bri­tischen Rockband im Stadtpark die Staatsanwaltschaft noch beschäftigt, hat zu Recht zu einer generellen Diskussion darüber geführt, was öffentlich Beschäftigte, aber auch Politiker und Politikerinnen annehmen dürfen und wo die Grenze zur Korruption überschritten ist. Dass ein Staatsrat oder eine Bezirksabgeordnete eine Freikarte für das Rockkonzert nicht annehmen durfte, leuchtet unmittelbar ein, jedenfalls wenn es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem musikalischen Ereignis und der beruflichen oder politischen Tätigkeit des Begünstigten gibt. Hier kann man nur den Kopf über diejenigen schütteln, die das beim Auftritt der Stones anders gesehen haben.

Aber es gibt Grenzfälle: Selbstverständlich gehört es zu den Aufgaben von Senatoren, Staatsräten und auch Beamten, bei Veranstaltungen präsent zu sein. Nicht immer ist jedoch klar, wo die Repräsentation endet und das reine Vergnügen beginnt. Deswegen ist es prinzipiell richtig, wenn der Senat jetzt die sogenannten Compliance-Regeln für den öffentlichen Dienst präzisiert.