Vorsicht bei doppelten Negationen! Minus mal minus kann die Aussage eines Satzes ins Gegenteil verkehren. Der Fokus ist wichtig

Nachdem wir die Weihnachtszeit hinter uns gelassen, das neue Jahr betreten und den Tag der Heiligen Drei Könige erreicht haben, wollen wir uns heute einer gar nicht feierlichen Frage der Syntax, der Satzbildung, zuwenden. Wenn eine Aussage verneint wird, spricht man von einer Negation. Das kann durch Negationswörter wie nicht oder kein bzw. durch Wortbildungsmittel wie die Präfixe (Vorsilben) un- oder miss- geschehen. Otto kommt. Er biegt nämlich gerade um die Ecke. Otto kommt nicht. Dann warten wir vergeblich auf ihn. Er hat kein Geld. Sein Portemonnaie ist leer. Das ist ehrlich. So sollte es sein, doch leider kann eine Aussage auch nicht ehrlich (Negationswort) oder unehrlich sein (Präfix).

Bei diesen Beispielen wird der ganze Satz negiert (verneint). Außer einer solchen Satznegation kann es auch eine Sondernegation geben. Dann wird der Fokus, der Informationskern einer Aussage, auf ein bestimmtes Satzglied gelegt: Nicht Otto kommt – aber Hans tritt gerade ins Zimmer.

Eine Regel der Stilistik lautet: „Wenn zwei indefinite (unbestimmte) Satzglieder dem Fokus der gleichen Negation angehören, kann nur eines davon negativ markiert sein.“ Zum Beispiel: Ich glaube, dass Otto niemandem etwas gesagt hat. Otto hat also geschwiegen gegen jedermann. Wenn ich jedoch erkläre: Ich glaube nicht, dass Otto niemandem etwas gesagt hat, dann verkehre ich, gewollt oder versehentlich, durch eine doppelte Negation die Aussage ins Positive und unterstelle Otto, geplaudert zu haben. Wir kennen das aus dem Mathematik-Unterricht: Minus mal minus ergibt plus.

Zu Zeiten unserer Großeltern wurden alle indefiniten Satzglieder im Fokus einer Negation negativ markiert: Kein Feuer, keine Kohle kann brennen so heiß, als heimliche Liebe, von der niemand nichts weiß. Eine doppelte Negation gilt im heutigen Deutsch als nicht korrekt. Sie wird nur noch scherzhaft oder regional gebraucht, etwas im Hamburgischen. Klein Erna: Davon weiß ich nie nichts. Es hat auch nie niemand behauptet, dass in Hamburg reines Hochdeutsch gesprochen wird.

In manchen Fällen kehrt eine doppelte Negation die Aussage nicht ins Gegenteil, sondern verstärkt sie. Statt: Dies ist uns angenehm, sagt Dies ist uns nicht unangenehm aus, dass wir die Lösung für recht angenehm halten. Hier ergibt minus mal minus quasi ein verstärktes Plus. Manchmal müssen wir sozusagen mathematisch an die Stilistik herangehen, um uns nicht in den Negationen zu verheddern. Der Satz: Sie bewahrte ihn davor, keinen falschen Schritt zu tun, kann leicht in den Abgrund führen. Natürlich muss es heißen: Sie bewahrte ihn davor, einen falschen Schritt zu tun.

Die Verben bewahren, abhalten, ausbleiben, verhindern, verhüten, vermeiden oder versagen drücken bereits aus, dass etwas unterlassen oder verhindert wird. Hängt von diesen Verben ein Nebensatz oder eine Infinitivgruppe ab, wäre es falsch, ihn oder sie auch noch zu verneinen. Er hütete sich davor, dass er zu schnell fuhr. Hier liegt der Fallstrick jedoch im Detail. Ohne das Wörtchen davor ist die Verneinung nämlich korrekt: Hüte dich, dass du nicht zu schnell fährst. Allerdings tritt die Partikel nicht in Frage- und Ausrufesätzen auch auf, ohne eine negierende Bedeutung zu haben. Dann sprechen wir von einer Leernegation, die standardsprachlich nicht nur üblich, sondern auch erlaubt ist: Wolltest du nicht noch spazieren gehen? Was haben wir nicht alles versucht! Sie wissen aus der Grundschule: Gar nicht wird gar nicht zusammengeschrieben. Das Gleiche gilt für nicht wahr? und nicht einmal. Tritt nicht jedoch in Verbindung mit Adjektiven oder Verben auf, so kann entweder getrennt oder zusammengeschrieben werden: eine nicht amtliche oder nichtamtliche Darstellung, ein nicht rostender oder nichtrostender Metallpfosten. Die Gemeindevertretung hält eine nicht öffentliche oder nichtöffentliche Sitzung ab. Der gemeine Bürger darf zwar nicht teilnehmen, kann die Sitzung aber schreiben, wie er will: getrennt oder zusammen. Anders ist es, wenn sich nicht auf den ganzen Satz bezieht, also statt attributiv (zum Substantiv) adverbial (zum Verb gehörend) steht. In diesem Fall muss stets getrennt geschrieben werden: Die Personal- und Grundstücksangelegenheiten dürfen nur nicht öffentlich behandelt werden.