Der Streit um das Hochschulgesetz droht Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) politischen Schaden zuzu

Am Ende könnten die Verfassungsrichter das letzte Wort darüber haben, ob das von Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) vorgelegte neue Hochschulgesetz tatsächlich mit der Verfassung vereinbar ist oder nicht. Wenn allerdings nicht nur ein einzelner Jura-Professor, sondern gleich die gesamte Juristische Fakultät der Universität Hamburg mit ihrem geballten Expertenwissen den Gesetzesentwurf für grundgesetzwidrig hält, dann sollten in der Wissenschaftsbehörde an der Hamburger Straße die Alarmglocken schrillen.

Käme es tatsächlich erneut zu einer Klage, würde dies nicht nur eine schwere politische Niederlage für die Senatorin bedeuten. Es rückte die Hansestadt auch in den Mittelpunkt einer Posse, über die man sich über Hamburgs Grenzen hinaus wundern dürfte: Ein Hochschulgesetz, aufgrund einer Klage der Juristischen Fakultät von den Verfassungsrichtern gekippt, nur damit die nach jahrelanger Vorarbeit von der Behörde vorgelegte Gesetzesnovelle erneut durch eine Klage derselben Juristen beim Verfassungsgericht durchfällt – man könnte auf den Gedanken kommen: Die können es nicht.

Stapelfeldt täte gut daran, möglichst schnell die Reißleine zu ziehen. Der politische Schaden ist ohnehin da, wenn erst das Beteiligungsverfahren eine Korrektur anstößt. Die Behörde will sich im laufenden Verfahren nicht zu einzelnen Stellungnahmen von Fakultäten oder Verbänden äußern. Das mag man hinnehmen. Wenn allerdings die vereinte Jura-Professorenschaft derart gravierende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes äußert, läge es nahe, zügig mit ihr ins Gespräch zu kommen.

Auch jenseits juristischer Bedenken gibt es an dem Gesetzentwurf politische Kritik: Mit der versprochenen Demokratisierung der Hochschulstrukturen will sich eine „monarchische Stellung“ des Präsidenten nicht so recht in Einklang bringen lassen. Glücklos ist ein Etikett, das Politikern schnell umgehängt wird, wenn Erfolge ausbleiben. Die frühere Bürgerschaftspräsidentin Dorothee Stapelfeldt läuft Gefahr, dass dieses Etikett mit ihrem Namen verbunden wird.