Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter des Abendblatts, hat ein Ohr dafür, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen.

Zwei Briefe waren auch beschädigt

Verleger Martin Ewert, 37, aus Stellingen schildert folgenden Fall: „Ich erhielt innerhalb von einigen Tagen insgesamt drei geöffnete bzw. beschädigte Briefumschläge, in zweien waren persönliche Unterlagen. Bei einem der drei geöffneten Umschläge handelte es sich um ermäßigte Infopost. Darauf war der Vermerk: ,Diese Sendung wurde von uns zu Entgeltprüfzwecken geöffnet, Deutsche Post AG, Briefzentrum‘. Besonders fragwürdig daran ist, dass es sich bei diesem Info-Brief an mich um eine Mitteilung eines Journalistenverbandes handelt. Dass ein Info-Brief, der erkennbar journalistische Verbandsinformationen enthält, einfach geöffnet wird, um angeblich das Entgelt für den Versand zu prüfen, ist für mich unbegreiflich. Denn ich als Empfänger habe keinen Einfluss darauf, welche Versandvariante der Absender wählt.“

Martin Grundler, Pressesprecher der Post Norddeutschland, nimmt Stellung: „Es ist nicht auszuschließen, dass die Sendungen möglicherweise auch von einem anderen Dienstleister als der Deutschen Post befördert wurden. Aufschluss hierüber könnten nur die Umschläge liefern, die uns aber leider nicht vorliegen. Unsere Recherchen haben keine Erklärung geliefert, warum die Sendungen geöffnet beim Kunden angekommen sind. Insofern lässt sich auch nicht eindeutig feststellen, wie es zu den Beschädigungen gekommen ist und ob sie überhaupt im Verantwortungsbereich der Post passiert sind. Wir nehmen den Hinweis dennoch ernst und werden die Sache weiter beobachten. Üblicherweise werden Sendungen, die beschädigt sind, vom Zusteller oder auch schon früher auf dem Transportweg gemeldet und dann von anderen Mitarbeitern nachverpackt, bevor sie zum Empfänger kommen. Generell gilt, dass das Postgeheimnis ein hohes Gut ist, über dessen Einhalten die Deutsche Post AG immer streng wacht. Was die Öffnung von Infopostsendungen angeht, so heißt es in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), dass sich die Deutsche Post AG vorbehält, verschlossene Sendungen stichprobenweise zu öffnen , um die Einhaltung der Inhaltsanforderungen zu überprüfen.“

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.