Rentnerin Ulla L-T., 67, aus Blankenese schreibt: “Mein Mann und ich sind in den vergangenen 40 Jahren ca. 30-mal von Hamburg die Strecke nach São Paulo bzw. Buenos Aires geflogen.“

Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, hat ein Ohr dafür, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen.

Lufthansa zahlte Ehepaar 1200 Euro

Rentnerin Ulla L-T., 67, aus Blankenese schreibt: "Mein Mann und ich sind in den vergangenen 40 Jahren ca. 30-mal von Hamburg die Strecke nach São Paulo bzw. Buenos Aires geflogen, so auch neulich wieder. Mit einstündiger Verspätung wegen technischer Probleme hob die Maschine dann von Frankfurt Richtung Buenos Aires ab. Nach zweieinhalb Stunden kehrte das Flugzeug aus Sicherheitsgründen um, weil der Treibstofftank defekt sei, hieß es. Bei der Landung in Frankfurt wurden wir von 20 Feuerwehrfahrzeugen eskortiert. Vollkommen übermüdet flogen wir Stunden später wieder los. Ich wandte mich an Lufthansa, berief mich auf ein höchstrichterliches Urteil. Danach stellen technische Probleme, wie sie bei Flugzeugen gelegentlich auftreten, keine außergewöhnlichen Umstände dar, die Fluggesellschaften aus der Haftung wegen Verspätung entlassen. Lufthansa will aber nicht zahlen."

Der Leserbotschafter hakte nach, Lufthansa reagierte nun doch positiv - aus Kulanz: In der Begründung heißt es: "Der Grund für die Rückkehr des besagten Fluges nach Frankfurt war in der Tat ein unvorhersehbares technisches Problem am Treibstofftank. Da es sich hierbei um einen unerwartet aufgetretenen Flugsicherheitsmangel handelte, der sich auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, sind wir gemäß EU-Verordnung 261/2004 von der Verpflichtung zur Zahlung einer finanziellen Entschädigung entbunden. Auch das bereits veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bedeutet aus Sicht von Lufthansa nicht, dass die Fluggesellschaften bei technisch bedingten Flugunregelmäßigkeiten grundsätzlich haften. Im vorliegenden Fall sehen wir die Möglichkeit, den Entlastungsnachweis gemäß der EU-Verordnung anzutreten." Aber Lufthansa entschied jetzt in diesem Einzelfall: "Wir werden 600 Euro pro Person aus kundendienstlichen Gründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen."

Die Leser haben die 1200 Euro zurückbekommen und sind zufrieden.

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